Beschilderung Gehweg „Radfahrer frei“ ausgetauscht
Auf Gehwegen sind zunächst nur Fußgänger erlaubt. . Durch das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ unter dem Zeichen „Gehweg“ kann Radfahrern allerdings die Benutzung des Gehweges erlaubt werden. Wichtig dabei: Radfahrer sind auf Gehwegen mit dem Zusatzzeichen nur „zu Gast“.
Um das noch mehr in das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu bekommen, hat die Gemeinde Holzwickede das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ abgebaut und durch das neue Zusatzzeichen „Radfahrer frei – Schritttempo“ ersetzt. Auf der Holzwickeder Hauptachse, der Haupt- und Nordstraße, wurden die Zusatzzeichen durch den Baubetriebshof ausgetauscht.
Judith
Das konnte ich schon bei meinen Radtouren durch den Ort beobachten und finde es sehr gelungen. Einerseits werden alle Radfahrenden so daran erinnert, dass sie hier nicht schnell fahren dürfen und andererseits werden damit auch die Autofahrenden daran erinnert, dass wir in Holzwickede kaum richtigen Radwege haben, auf die man die Radelnden „weghupen“ könnte.
Mike
Die Schilder sind der große Mumpitz: kein Radfahrer fährt Schritt-dafür brauche ich ja kein Fahrrad, sondern gehe zu Fuß, also gefährde ich mich selbst und fahre ab „Hoppy“ Richtung Netto auf der Straße. Jetzt werde ich von Autofahrern angehupt, also steige ich am Besten in Holzwickede wieder in mein Auto. „Den Versuch, den Himmel auf Erden zu errichten, erzeugt stets die Hölle“ (Karl Popper)
Karsten
Hupen bedeutet doch „Hey Partner, ich habe dich gesehen“. Oder das Hupen ist als netter Gruß gedacht, also winkt man freundlich zurück. Hmm. Das Warnsignal darf man aber nur nutzen, um Gefahren abzuwenden. Wenn nun gehupt wird, um mich auf meinen gefährlichen Schaden am Rad aufmerksam zu machen, muss ich unverzüglich anhalten, absteigen und um das Fahrrad gehen, um eine Sichtprüfung durchzuführen. 😉
Rainer Pust
Aber es ist doch ein Zeichen dafür das viele Auto- und Radfahrende die Straßenverkehrsordnung nicht wirklich kennen, oder? Führerschein schon lange her 😉
Zwischen einer Benutzungs“pflicht“ des Radweges und der Möglichkeit den Fußweg „mitbenutzen zu dürfen“ besteht nun mal ein gravierender Unterschied als Radler(in). Und das ist eindeutig überall mit Schildern geregelt. Doch wer als Autofahrender einen Radfahrenden von der Nordstraße „herunterhupt“ sollte vielleicht noch einmal eine Fahrschule besuchen – oder mal in der StVO nachlesen.
Peter Gräber
Um Missverständnissen vorzugbeugen, nützt ein Blick in die STVO::
Gemeinsamer Geh- und Radweg (Zeichen 240/241 StVO)
Gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer. Radfahrer dürfen NICHT die Fahrbahn, sondern MÜSSEN den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht). Erforderlichenfalls muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden.
Karsten
Ja, so steht es geschrieben.
Aber diese Schilder hängen nicht auf Nord- und Hauptstraße. Ab B1 stadteinwärts VZ239 „Gehweg“ mit ZZ“Radverkehr frei“.
Verwirrend sind die Radwegfurten an Einmündungen, die kürzlich sogar teilweise noch erneuert wurden. Das beißt sich mit der Beschilderung. Aber in den Stadtverwaltungen sitzen ja auch nur Autofahrende.
Johanna
Genauso wie im Verlauf der Unterführung, wo die Bemalung mit Trennlinie und Radpiktogramm einen (nicht benutzungspflichtigen Radweg) vorgaukelt, zugleich aber die Beschilderung einen reinen Fußweg ausweist, der lediglich für Radfahrer freigegeben ist (mit der gesetzlich vorgegebenen angepassten Gweschwindigkeit, sprich Schritttempo)
P.B.
#Karsten… welches Problem haben Sie mit Autofahrenden Verwaltungsangestellten?
Karsten
Die Windschutzscheibendenke ist das Problem.
Neuester Witz: An der Landskroner Straße prangt in Höhe Quellenstraße das VZ240 – gemeinsamer Geh- und Radweg, also Fahrbahnverbot für Radfahrende. Kurze Zeit später: Baustellenabsperrung, zuerst sogar erst in ca. Ortseingangsschild, was ein Umkehren nötig machte, da keine Möglichkeit besteht, auf die Fahrbahn zu wechseln.
Niemand käme auf die Idee, Autofahrende auf eine Straße zu schicken, die sich auf einmal ohne jegliche Hinweise als Sackgasse herausstellt. Und wenn, dann wäre das Gezeter groß und die Umstände umgehend angepasst. Mit Radfahrer:Innen kann man das aber machen, das ist leider kein Einzelfall.
Mag sein, dass die Verwaltung gar nicht direkt Schuld daran hat, aber eigentlich müssen die Baustellenschilder regelmäßig hinsichtlich der Pläne auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Normalerweise müsste es auch Straßenverkehrsschauen geben, sogar Radverkehrsschauen. Wird aber auch gerne vergessen.
Rainer Pust
Das ist leider falsch, denn wie @Karsten es bereits geschrieben hat stehen diese von Ihnen zitierten Schilder nicht an der Haupt- und Nordstraße und darum haben wir hier eine völlig andere Verkehrssituation, die es Radfahrenden grundsätzlich vorschreibt, die Straße zu benutzen und nur „ausnahmsweise und im Schrittempo den Bürgersteig mitbenutzen zu dürfen“.
Und genau darum geht es….. Viele Autofahrer wissen das nicht oder haben es nach ihrer Fahrschulausbildung verdrängt, denn eigentlich ist alles geregelt. Radfahrende gehören auf der Haupt- und Nordstraße außer an den Stellen, die vom Zeichen 240/241 StVO abgedeckt sind (zwischen Opherdicker Str. und Kindergarten) auf die Straße und nicht auf den Bürgersteig.
Besonders schön ist in diesem Zusammenhang die neueste Verkehrsführung aus dem Süden der Hauptstraße kurz vor der Kreuzung Opherdicker Straße. Da wird der Radverkehr ja jetzt vom „benutzungspflichtigen“ Radweg aus auf die Straße und nicht mehr – wie vor Kurzem – auf den Bürgersteig geleitet. Und so sollte es sein.
Peter Gräber
Hallo Herr Pust,
ich verstehe nicht, was an meiner Aussage falsch ein soll? Sie schreiben doch selbst, dass
Radfahrende bei entsprechender Beschilderung (240/241 STVO) NICHT auf die Straße gehören. Etwas anderes habe ich nie behauptet.
Karsten
Sie haben auf den Kommentar von Rainer Pust geantwortet, dessen letzter Satz war: „Doch wer als Autofahrender einen Radfahrenden von der Nordstraße „herunterhupt“ sollte vielleicht noch einmal eine Fahrschule besuchen – oder mal in der StVO nachlesen.“
😉
Ach, übrigens: Straße = Gehweg + Radweg + Parkstreifen + Fahrbahn. Selbstverständlich dürfen Radfahrer auf der Straße fahren, wenn das Schild 240 angebracht ist. Wo denn auch sonst? 😉
Peter Gräber
So what?
Ach, übrigens: Ihre verallgemeinernde Definition von „Straße“ ist kontraproduktiv und trägt nicht zur Verdeutlichung des Sachverhaltes bei.
Karsten
Herr Gräber,
das ist nicht meine Definition, sondern die nach §2 StrG:
„1) Öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.
(2) Zu den öffentlichen Straßen gehören:
1. der Straßenkörper; das sind insbesondere
a) der Straßenuntergrund, der Straßenunterbau, die Straßendecke, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Durchlässe, Lärmschutzanlagen, Brücken und Tunnel;
b) die Fahrbahnen, Haltestellenbuchten, Gehwege, Radwege, Parkplätze, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Materialbuchten;
2. der Luftraum über dem Straßenkörper;
3. das Zubehör; das sind die Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie Verkehrsanlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leichtigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Straßenanlieger dienen, und die Bepflanzung auf dem Straßenkörper;
4. die Nebenanlagen; das sind Einrichtungen, die vorwiegend den Aufgaben der Straßenbauverwaltung dienen, wie Straßenmeistereien, Gerätehöfe, Straßenwärterhütten, Lagerplätze und Entnahmestellen.“
Peter Gräber
Na, dann sind ja jetzt dank ihres ausführlichen Hinweises alle Missverständnisse beseitigt und alle wissen, wo sie zu fahren haben…
Rainer Pust
Hallo Herr Gräber,
ihrer Antwort vom 3. 7 ist m- M- n. nichts hinzuzufügen. Wahr leider ein Interpretationsfehler meinerseits. Es ist alles auch in meinem Sinne stimmig. Tut mir leid, Verwirrung gestiftet zu haben.
Peter Gräber
Hallo Herr Pust,
alles gut. Wenn es einem verständnisvolleren Umgang aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr dient, sind solche Diskussionen keineswegs umsonst.
Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt…