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Anträge zur Gesellenprüfung im Handwerk rechtzeitig einreichen

Die Anträge zur Gesellenprüfung der Kreishandwerkerschaft sollten zügig gestellt werden: Für die Winter-Gesellenprüfungen 2017/2018 im Handwerk läuft Frist am 7.September ab.

Alle Auszubildenden der Handwerksbetriebe im Einzugsgebiet der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (Kreis Soest, Kreis Unna sowie Stadt Hamm), die bis zum 31. März 2018 ihre Ausbildungszeit beenden, müssen ihr Gesellenprüfungsgesuch bis spätestens 7. September 2017 bei der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe einreichen. Dies gilt auch für Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Prüfung beantragen wollen.

Antragsformulare sind bei der Kreishandwerkerschaft erhältlich. Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche können nicht berücksichtig werden, teilt die Kreishandwerkerschaft dazu mit. Dem Antrag sind daher unbedingt alle auf dem Formular vermerkten Unterlagen vollständig beizufügen.

Die ausgefüllten Anträge für den Kreis Unna bitte senden an:  Haus des Handwerks, Nordring 12, 59423 Unna. Damit wirklich alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen erhalten, wird besonders genau auf die Einhaltung des letzten Anmeldetermins am 7. September 2017 geachtet.

Kreishandwerkerschaft

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