Skip to main content
Der Kreis Unna reagiert auf die drohende Dürre und viel zu geringen Niederschlagsmengen und hat die Wasserentnahme aus Gewässern per Verordnung eingeschränkt. (Foto: Pixabay)

Anhaltende Trockenheit: Kreis Unna beschränkt Wasserentnahme aus Flüssen und Bächen

Der Kreis Unna reagiert auf die drohende Dürre und viel zu geringen Niederschlagsmengen und hat die Wasserentnahme aus Gewässern per Verordnung eingeschränkt. (Foto: Pixabay)
Der Kreis Unna reagiert auf die drohende Dürre und viel zu geringen Niederschlagsmengen und hat die Wasserentnahme aus Gewässern per Verordnung eingeschränkt. (Foto: Pixabay)

Die kurzen Regenepisoden der letzten Tage ändern nichts an der Gesamtbilanz: Der Sommer 2023 ist zu trocken. Der Kreis Unna reagiert auf die zu geringen Niederschlagsmengen mit einer Beschränkung der Wasserentnahme aus Gewässern.

Im Normalfall ist die Entnahme von Wasser aus Fließgewässern, wie Flüssen, Bächen und Gräben auch im größeren Umfang – also mit fahrbaren Gefäßen, Pump- oder Saugvorrichtungen erlaubnisfrei möglich. Der ausbleibende Regen der letzten Wochen und die Prognosen für den Sommer insgesamt zwingen den Kreis Unna diese Praxis bis Ende Oktober zu untersagen. Eine entsprechende Verfügung wurde am heutigen Freitag im Amtsblatt des Kreises veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Samstag, 15. Juli in Kraft.

Ausnahmen sind geregelt

Erlaubt bleibt das Schöpfen kleinerer Mengen, etwa in einer Gießkanne oder im Eimer. Auch das Tränken von Vieh bleibt weiterhin möglich. Wer über eine ausdrückliche Genehmigung des Kreises verfügt, für den gilt das Entnahmeverbot vorerst nicht. Ausschlaggebend sind in diesen Fällen die im jeweiligen Bescheid genannten Einschränkungen oder Verbote bei Niedrigwasser.

Bußgelder bei Verstößen

Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung hat der Kreis Unna auf seiner Internetseite veröffentlicht. Verstöße gegen die Regelungen werden als Ordnungswidrigkeit gewertet und können ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. PK | PKU

Die Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme finden Sie im Wortlaut unter diesem Link.

Allgemeinverfügung, Wasserentnahme


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert