Ab 1. Januar möglich: Autokennzeichen bundesweit mitnehmen
Wer künftig über sein Autokennzeichen Heimatverbundeheit demonstrieren will, kann dies bald bundesweit tun: Wer in ein anderes Bundesland umzieht, muss sich künftig nicht mehr von seinem Kfz-Kennzeichen trennen. Ab dem 1. Januar 2015 können Fahrzeughalter ihr Kennzeichen bundesweit mitnehmen. Nicht nur das: Neue Möglichkeiten bei der Kfz-Zulassung gibt es ab dem nächsten Jahr auch online.
„Fahrzeughalter können künftig entscheiden, ob sie das Kennzeichen ihrer neuen Heimat haben oder ihr bisheriges behalten wollen“, erläutert Günter Sparbrod, Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna. Bislang war die Mitnahme nur innerhalb von Nordrhein-Westfalen möglich. Den Weg zur Behörde und eine Gebühr können sich die Fahrer rollender Untersätze jedoch nicht sparen: Sie müssen ihre Fahrzeugpapiere bei der neuen Zulassungsstelle ändern lassen.
Bürgerfreundlicher durch neuen Onlineservice
Bürgerfreundlicher wird die Verwaltung auch durch einen neuen Online-Service. Ab dem 1. Januar können Fahrzeuge über das Internet direkt von zu Hause aus abgemeldet werden. Das ist der erste Schritt zur Umsetzung eines bundesweiten Projekts zur internetbasierten Fahrzeugzulassung. In den kommenden Jahren ist eine Ausweitung des Angebots geplant.
Wer Auto, Lkw oder Zweirad vom heimischen Rechner aus abmelden möchte, braucht allerdings mehr als nur einen Internetzugang. Um die internetbasierte Fahrzeugzulassung nutzen zu können, müssen sich Bürger mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion (eID) identifizieren können. Außerdem gilt das Online-Angebot nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2015 zugelassen werden und mit den neuen Kennzeichensiegeln und Fahrzeugscheinen versehen sind.
Am 1. April 2015 kommt eine weitere Änderung bei der Fahrzeug-Zulassung hinzu: Es gelten strengere Regeln für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen. Künftig muss für das Kurzzeitkennzeichen beispielsweise eine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen werden. Außerdem muss der Behörde das Fahrzeug, das damit gefahren werden soll, bekannt sein.
Details zu den Neuerungen und weitere Informationen gibt es unter www.kreis-unna.de, Suchbegriff: „Aktuelle Informationen Zulassungsstelle“.