Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Flughafen: Drei Festnahmen in drei Tagen
Am Wochenende stellten Bundespolizisten bei den grenzpolizeilichen Kontrollen verschiedener Flüge am Dortmunder Flughafen drei Personen fest, die zur Festnahme ausgeschrieben waren, so die Bundespolizei.
Am Freitagabend (20. 8.) legte ein 37-Jähriger bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Georgien seinen Reisepass vor. Dabei kam die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Lübeck wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung zum Vorschein. Die Staatsanwaltschaft hatte den georgischen Staatsangehörigen erst vor wenigen Tagen zur Festnahme ausgeschrieben, da das Amtsgericht Ratzeburg den Mann im August 2020 rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt hatte. Zwar hatte der Düsseldorfer schon einen Teil seiner Strafe beglichen, jedoch muss er noch eine Ersatzfreiheitsstrafe von 32 Tage verbüßen. Der Verurteilte kontaktierte einen Bekannten, der die Geldstrafe in Höhe von 650 Euro zur Bundespolizei am Flughafen Dortmund bringen konnte. Anschließend wurde der 37-Jährige durch die eingesetzten Beamten entlassen.
Albaner muss Restfreiheitsstrafe verbüßen
Bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Albanien, wurde am Samstagmorgen (21. 8.) ein 36-jähriger Mann vorstellig. Bei der Überprüfung stellen die Beamten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen verschiedener Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz fest. Der albanische Staatsangehörige wurde bereits im Oktober 2014 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Einsatzkräfte brachten den Mann nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt, wo er nun seine Restfreiheitsstrafe von 467 Tagen verbüßen muss.
Schließlich stellten Bundespolizisten am heutigen Sonntagmorgen (22. August) einen Mann fest, der von der Staatsanwaltschaft Passau zur Vollstreckung eines Haftbefehls ausgeschrieben war. Der 41-Jährige wurde bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Rumänien vorstellig. Der wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilte Rumäne konnte die Ersatzfreiheitsstrafe abwenden, in dem er die Geldstrafe in Höhe 380 Euro bei der Bundespolizei bezahlte. Anschließend konnte der 41-Jährige seine Reise fortsetzen.