Serie „Radfahren – aber sicher!“ – Teil 4: Die Fahrradstraße
Radfahren ist gesund, Radfahren liegt im Trend – und Radfahren ist umweltfreundlich. Auf zwei Rädern kommt man gut voran im fahrradfreundlichen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nutzen, steigt stetig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende. Doch wo sich Wege kreuzen, gibt es auch Risiken: Im vergangenen Jahr registrierte die Kreispolizeibehörde knapp 300 Unfälle mit Menschen, die auf einem Fahrrad oder E-Bike* unterwegs waren. 247 davon wurden verletzt. Um das zu verhindern, frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Radfahren – Aber sicher!“ das Wissen rund um wichtige Verkehrsregeln auf. Heute: Die Fahrradstraße
Freie Fahrt für Radfahrer – davon träumen viele, während sie in die Pedale treten. Auch wenn im Radverkehrskonzept für den Kreis Unna derzeit viele gute Pläne vor allem für Alltagsradler geschmiedet werden, läuft es vielerorts noch nicht ganz rund. Und in aller Regel sind die motorisierten Verkehrsteilnehmer die stärkeren. Doch nicht so in der Fahrradstraße.
Wo andernorts Autofahrer, Busse und dicke Brummis die Straße dominieren, haben in der Fahrradstraße Radler die Nase vorn. In „echten“ Fahrradstraßen sind Kraftfahrzeuge tabu. Wenn es ein Zusatzzeichen gibt, dass auch andere Verkehrsteilnehmer dort zugelassen sind, dann müssen sich die mit Motor dem Radverkehr unterordnen.
Nebeneinander fahren ausdrücklich erlaubt
Hier ist für Radfahrer erlaubt, was auf normalen Straßen verboten ist: „Man kann zum Beispiel nebeneinander fahren“, erläutert Günter Sparbrod, Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna. Wichtig zu wissen ist aber: Das Rechtsfahrgebot gilt auch in der Fahrradstraße. „Durch mittig fahren andere auszubremsen oder andere rechts zu überholen, das ist auch in der Fahrradstraße nicht drin“, unterstreicht Günter Sparbrod.
„Mit der Einrichtung von Fahrradstraßen wird nicht nur allen das Leben erleichtert, die gern auf dem Drahtesel unterwegs sind. Es zeigt auch, dass das Fahrrad als ernstzunehmendes Verkehrsmittel in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt wird“, sagt Fachbereichsleiter Sparbrod. Fahrradstraßen steigern die Attraktivität, sich mit eigener Muskelkraft oder unterstützt durchs E-Bike auf zwei Rädern in Bewegung zu setzen. PK | PKU
- In der nächsten Folge lesen Sie: So rollt es mit dem „E-Bike“
* Ein Fahrrad mit Tretunterstützung heißt richtigerweise nicht „E-Bike“, sondern Pedelec. Doch kaum einer, der ein Pedelec fährt, sagt Pedelec. Die meisten nennen es E-Bike – obwohl ein richtiges E-Bike auch ohne Tretunterstützung fährt und sogar zulassungs-, versicherungs- und fahrerlaubnispflichtig ist. In dieser Serie wird der Begriff E-Bike so verwendet, wie er sich eingebürgert hat.
Karsten
Zitat:
Hier ist für Radfahrer erlaubt, was auf normalen Straßen verboten ist: „Man kann zum Beispiel nebeneinander fahren“, erläutert Günter Sparbrod, Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna.
Das ist falsch, bzw. die halbe Wahrheit.
Das Nebeneinanderfahren ist nicht grundsätzlich verboten. Der nachfolgende Verkehr darf nur nicht behindert werden. Zum Überholen von Radfahrern ist grundsätzlich die Gegenfahrbahn zu benutzen, um den seitlichen Mindestabstand einhalten zu können. Wechselt man gänzlich, so bleibt i.d.R. genug Platz, dass das sogar mit nebeneinanderfahrenden Radfahrer:innen klappt.
Prima, da will man Aufklärungsarbeit leisten und leistet sich dann solche sprachlichen Fauxpas.