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Der Abholservice als kontaktarme Möglichkeit der Ausleihe bleibt bestehen. Dabei entfällt auch die Testpflicht: Büchereileiterin Kristina Truß und FSJlerin Mascha Wöstmann (r.) bereiten die Medien zur Abholung in der Bibliothek vor. (Foto: Gemeinde Holzwickede)

Gemeindebibliothek öffnet wieder: Weiterhin Terminvereinbarung und Testpflicht nötig

Der Abholservice als kontaktarme Möglichkeit der Ausleihe bleibt bestehen. Dabei entfällt auch die Testpflicht: Büchereileiterin Kristina Truß und FSJlerin Mascha Wöstmann (r.) bereiten die Medien zur Abholung in der Bibliothek vor.  (Foto: Gemeinde Holzwickede)
Der Abholservice als kontaktarme Möglichkeit der Ausleihe bleibt bestehen: Büchereileiterin Kristina Truß und FSJlerin Mascha Wöstmann (r.) bereiten die Medien zur Abholung in der Bibliothek vor. (Foto: Gemeinde Holzwickede)

Die Gemeindebibliothek wird am Dienstag (25. Mai) wieder geöffnet – allerdings mit einigen Einschränkungen. Das gab die Gemeindeverwaltung jetzt bekannt. So wird das Betretenb der Bobliothek weiterhin nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sein.

Die Termine werden im halbstündigen Rhythmus während der regulären Öffnungszeiten vergeben und können per E-Mail oder auch telefonisch vereinbart werden. Die Bibliotheksmitarbeiterinnen bitten darum, jeweils einen konkreten Terminwunsch oder ein passendes Zeitfenster anzugeben.

Nur drei Öffnungstage

Bei den Öffnungstagen gibt es ebenfalls eine Einschränkung: Bis auf Weiteres wird die Bibliothek nur dienstags, donnerstags und freitags öffnen. Begründet wird dies von der Gemeinde damit, dass sich der logistische Mehraufwand noch nicht abschptzen lässt, der sich dadurch ergibt, dass für alle Bibliotheksbesucherinnen und -besucher eine Testpflicht bzw. der Nachweis der Immunität gilt. Kinder im Vorschulalter sind von der Testpflicht befreit, ebenso wie Schülerinnen und Schüler, die den Präsenzunterricht besuchen.

Übliche Hygienevorschriften gelten

Außerdem gelten natürlich weiterhin die üblichen Hygienemaßnahmen. So darf die Bibliothek nur mit medizinischer Schutzmaske betreten werden (Ausnahme: Bei Kindern unter 14 Jahren reicht auch eine Alltagsmaske). Eine Möglichkeit zur Handdesinfektion wird zur Verfügung gestellt, und es gilt weiterhin, auf den Mindestabstand zu achten. In der Bibliothek dürfen sich gleichzeitig nur sieben Besucherinnen und Besucher aufhalten und auch
die Toiletten stehen weiterhin nicht zur Verfügung.

Bei allen Medien, die zurzeit noch entliehen sind, wurde die Leihfrist bis mindestens zum 15. Juni verlängert. Der Abholservice bleibt weiterhin als kontaktarme Möglichkeit zur Medienausleihe bestehen. Hierbei entfällt dann auch die Testpflicht.

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