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Polizeilich Gesuchter saß im Schrank: Helfer wegen Strafvereitelung angeklagt

Das war wohl keine so gute Idee: Weil er verdächtigt wird, seinen Kumpel vor dem Zugriff der Polizei versteckt zu haben, fand sich ein 42 Jahre alter Holzwickeder heute wegen Strafvereitelung auf der Anklagebank des Amtsgerichts Unna wieder.

Es ist eine Geschichte, wie sie nur das wahre Leben schreibt:  Am 14. Februar dieses Jahres standen Polizeibeamten vor der Tür der Wohnung des Holzwickeders und begehrten Einlass. Der Grund: Sie hatten einen Hinweis erhalten, dass sich ein wegen Diebstahls angeklagter Bekannter des Holzwickeders, der zu seiner Hauptverhandlung nicht erschienen war, in der Wohnung des 42-Jährigen aufhält.

Der Wohnungseigentümer verwehrte den Polizeibeamten zunächst den Zutritt zur Wohnung, erst nach einigen Diskussionen durften sie schließlich doch seine Wohnung betreten, die der arbeitslose Vater mit seiner Tochter (8 Jahre) allein bewohnt.

Und siehe da: Die Polizeibeamten entdeckten den Gesuchten prompt im Kleiderschrank versteckt.

Zu seiner Verteidigung gab der Angeklagte heute an: Er habe weder gewusst, dass sich sein Bekannter im Kleiderschrank versteckt hält noch dass er wegen eines Haftbefehls gesucht wird.

Weil zumindest die theoretische Chance besteht, dass dies den Tatsachen entspricht, hat Richter Jörn Granseuer heute noch kein Urteil gesprochen und die Verhandlung vertagt. Auf Antrag des Verteidigers soll zunächst am kommenden Dienstag (31. Juli) der Schrankhocker als Zeuge zu diesem Sachverhalt befragt werden.

Strafvereitelung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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