Verwaltungschefin weist Vorwurf der Lüge entschieden zurück
Bürgermeisterin Ulrike Drossel hat den von der SPD-Fraktion erhobenen Vorwurf, der 1. Beigeordnete der Gemeinde habe in der Ratssitzung am 12. Juli im Zusammenhang mit der Befangenheitserklärung der SPD-Ratsfrau Monika Mölle gelogen, „inständig zurückgewiesen“.
„Wie in der Ratssitzung am 12. Juli ausgeführt, wurde vorab in der Angelegenheit eine rechtliche Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes eingeholt. Diese rechtliche Einschätzung vom 22.6.2018 wurde entsprechend in der Akte geführt. Sie bezieht sich auf die Befangenheit von Frau Mölle zu den Abstimmungen der Kita-Standorte“, heißt es in der Stellungnahme der Bürgermeisterin. Die Befangenheit wurde seitens des Beigeordneten nach Prüfung durch die Verwaltung bestätigt. Durch die Aufhebung des alten Ratsbeschlusses „war die Situation neu zu beurteilen“, so die Bürgermeisterin weiter.
„Die Verwaltung stellt diesbezüglich klar, dass nach erneuter Prüfung der Rechtslage eine Befangenheit bei den getroffenen Beschlüssen zur Standortwahl weiterhin anzunehmen ist, da sich ein Votum des Rates pro oder contra zu einem alternativen Standort jeweils auch auf den wohnortnahen Standort ausgewirkt hätte, welcher weiter hätte ausgewählt werden können.“
Verwaltung geht weiter von Befangenheit Mölles aus
Der in der Ratssitzung erhobene Vorwurf der unterbliebenen Unterrichtung des Ratsmitgliedes Mölle sei „schlichtweg falsch, denn der Befangenheitstatbestand wurde vom 1. Beigeordneten mit Frau Mölle sowohl telefonisch am 27.6.2018 als auch schriftlich per E-Mail umfassend vorab erörtert.“ Hierdurch sollte eine öffentliche Auseinandersetzung in der Sitzung vermieden werden.
Durch eine veränderte Reihenfolge der Beschlüsse sei im Vorfeld keine weitere Abstimmung mit Monika Mölle möglich gewesen, was zu den intensiven Diskussionen geführt habe aus Sicht der Verwaltung aber wünschenswert gewesen wäre.
Das Ratsmitglied Till Knoche habe am 20. Juli Akteneinsicht erhalten, in der die Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes vom 22.6.2018, der E-Mail Verkehr an Frau Mölle und weitere Informationen enthalten sind“, so die Bürgermeisterin weiter. „Wenn von der SPD behauptet wird, eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes sei in der Akte nicht enthalten, ist dies falsch.“
Seitens der Verwaltung wird bedauert, dass die in dieser Angelegenheit geführte Diskussion nunmehr unter öffentlichen Vorwürfen erfolgt. Die Veraltungschefin hofft, nach Rückkehr des 1. Beigeordneten aus dem Urlaub in der kommenden Woche ein Gespräch mit allen Beteiligten zu führen, um die unterschiedlichen Sichtweisen zu besprechen und die Diskussion auf eine sachliche Ebene zurückzuführen.
Johanna
Hm, mir scheint hier wäre von beiden Seiten Präzisierung erforderlich.
Unklar bleibt, worauf konkret sich die wohl offensichtlich nach Ansicht beider Seiten in der Akte befindliche Anfrage/Stellungnahme nun tatsächlich bezieht?
Lt. SPD („Es gab lediglich einmal zu dem alten Grundstück auf dem Festplatz eine Anfrage“) ist wohl nur eine Anfrage/Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes zu der Beschlussvorlage zur Aufhebung des Beschlusses Standort Festplatz vorhanden.
Die Bürgermeisterin hingegen behauptet, dass sich die in der Akte befindliche Einschätzung auf beide Beschlussvorlagen bezieht („Sie bezieht sich auf die Befangenheit von Frau Mölle zu den Abstimmungen der Kita-Standorte“ Plural).
Insoweit wäre es vielleicht tatsächlich sinnvoll gewesen, auf die Anfrage der FDP nicht zu mauern, sondern den entsprechenden Text den Ratsmitgliedern auch – vor Abstimmung über eine Befangenheit – zugänglich zu machen bzw. wie erbeten vorzulesen.
Mir als Bürgerin erscheint es schon etwas befremdlich, den demokratisch legitimierten Vertretern der Bürger, die Grundlage, auf der ihre Abstimmung beruhen soll, vorzuenthalten.
Unwohlsein bereiten mir auch die weiteren Ausführungen der Bürgermeisterin, wonach durch die Aufhebung des alten Ratsbeschlusses „die Situation neu zu beurteilen“ gewesen sei.
„Die Verwaltung stellt diesbezüglich klar, dass nach erneuter Prüfung der Rechtslage eine Befangenheit bei den getroffenen Beschlüssen zur Standortwahl weiterhin anzunehmen ist.“
Wenn – nach Ansicht der Bürgermeisterin – sich die Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes vom 22.06.2018 doch ohnehin schon auf beide Beschlussvorlagen bezog, warum war dann nach Abarbeitung der ersten Beschlussvorlage die Situation neu zu beurteilen und eine erneute Prüfung der Rechtslage erforderlich??? Wer hat denn dann die erneute Prüfung durchgeführt, die zu der Annahme einer weiter bestehenden Befangenheit führte? Der Städte- und Gemeindebund? Während der laufenden Ratssitzung?
Diese weiteren, zum Teil recht schwammigen Ausführungen der Bürgermeisterin erwecken bei mir den Eindruck, dass sich die Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes vom 22.06.2018 tatsächlich – wie von der SPD behauptet – nur auf die Frage der Befangenheit bezüglich der Abstimmung zur Aufhebung des alten Ratsbeschlusses bezieht, und dass hinsichtlich der zweiten Beschlussvorlage – wie von der SPD dargestellt – tatsächlich keine entsprechende rechtliche Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes existiert.
In diesem Fall hätte nicht nur der Beigeordnete in der Ratssitzung wohl gelogen sondern im Nachgang dann auch noch die Bürgermeisterin.
Mir als Bürgerin von Holzwickede wäre sehr daran gelegen, auf die zu Anfang gestellte Frage zum Inhalt und Gegenstand der Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes eine Antwort zu erhalten.
Friedhof Wortspiel
Also die Verfasserin dieser Meinung scheint wohl sehr viel Insiderwissen zu haben. Lüge bedeutet auch Rufmord. Hier scheint die SPD gerade eine Strategie zu fahren, die sie perfide vorbereitet hat. Die SPD wird damit keinen Wähler mehr erreichen. Denn sachlich ist dies schon lange nicht mehr. Ich denke alle Familien die dieser Sitzung beigewohnt haben erkennen hier nur eine Nebelkerze.