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30-Jähriger beleidigt Mitarbeiterinnen der Gemeinde als „Nazi“ und „Schlampe“: 600 Euro Geldstrafe

Mit seinem Pflichtverteidiger und Dolmetscher war der 30 Jahre alte K. aus Holzwickede heute (18. August) vor dem Amtsgericht Unna erschienen, um sich gegen einen Strafbefehl in Höhe von 900 Euro zu wehren, der wegen Beleidigung gegen ihn ergangen war:

Der in einer Unterkunft der Gemeinde untergebrachte K. soll im September 2022 eine Mitarbeiterin im Bürgerbüro der Gemeinde als „Nazi“ beschimpft. Nur wenig später beschimpfte er eine andere Mitarbeiter in einer Flüchtlingsunterkunft, die ihm seine Forderung nach neuer Bettwäsche nicht erfüllte, als „Schlampe“ und belegte sie zudem mit einem derben Schimpfwort unterhalb der Gürtellinie. Nachdem ihn beide Mitarbeiterinnen der Gemeinde angezeigt hatten, war besagter Strafbefehl gegen K. ergangen.

Verzicht auf Einspruch: Widerruf der Bewährung drohte

Nach Angaben seines Pflichtverteidigers heute räumte K. die erste Beleidigung zwar ein, den zweiten Tatkomplex bestritt er jedoch. „Deshalb tut sich mein Mandant schwer, seinen Einspruch zurückzunehmen.“

Richter Jörn Granseuer stellte jedoch klar, dass K. auch bei dem von ihm eingeräumten Sachverhalt „mit 30 Tagessätzen noch gut bedient“ sei. Überzeugender war für K. aber wohl ein anderes Argument des Richters:  Da er noch aufgrund einer Vorstrafe wegen sexueller Nötigung unter laufender Bewährung steht, könnte seine Bewährung widerrufen werden, wenn die Hauptverhandlung eröffnet wird und anders ausgeht, als von ihm erhofft. Für K. könnte dies dann eine Haftstrafe bedeuten.

Nach erneuter Beratung mit seinem Pflichtanwalt zog K. deshalb seinen Einspruch zurück, womit der Strafbefehl rechtskräftig wird. Da die wirtschaftlichen Verhältnisse von K. etwas ungünstiger sind als bei dessen Erlass angenommen, wurde seine Geldstrafe aber noch einmal auf 30 Tagessätze a‘  20 Euro (= 600 Euro) reduziert. Außerdem muss K. die Kosten des Verfahrens tragen.

Beleidigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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