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Die Sportminister haben den Rahmen für den Wiedereinstieg in den Breiten- und Leistungssport beschlossen. (Foto: Pexels- Pixabay)

Stufenweiser Wiedereinstieg der Sportvereine in Trainings- und Wettkampfbetrieb

Die Sportminister haben den Rahmen für den Wiedereinstieg in den Breiten- und Leistungssport beschlossen. (Foto: Pexels- Pixabay)
Die Sportminister haben den Rahmen für den Wiedereinstieg in den Breiten- und Leistungssport beschlossen. (Foto: Pexels- Pixabay)

Den KreisSportBund erreichen in diesen Tagen immer wieder Anrufe und Mails von Sportvereinen aus dem Kreis Unna. Die Vereine wollen wissen, wie es in ihrem Sport weitergeht. Auch, wenn es darauf noch keine verbindliche Antwort gibt, kann hier der Beschluss der 44. Konferenz der Sportminister der Länder (SMK) vom 28.4. für ein wenig Klarheit sorgen, glaubt KSB-Geschäftsführer Matthias Hartmann.

Er weist darauf hin, dass die Sportminister eine schrittweise Wiederaufnahme des Sportbetriebes wie folgt für angemessen halten.

Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport

Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote

  • an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
  • sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
  • kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
  • die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
  • die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
  • Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
  • eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
  • die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
  • Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
  • keine Zuschauer zugelassen werden.

Vor dem Hintergrund dieser Regeln wird eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich nicht für sinnvoll erachtet.

Trainingsbetrieb im Leistungssport

Ausnahmeregelungen für das Training der Berufssportler und der Kaderathleten der olympischen und paralympischen Sportarten unter Einhaltung der hygienischen und medizinischen Vorgaben an Bundes-, Landesstützpunkten oder den Olympiastützpunkten bestehen weitgehend schon jetzt in den meisten Ländern und sollten ansonsten ermöglicht werden. Hierbei bietet die „Prozessbeschreibung zur schrittweisen Aufnahme des Trainingsbetriebes an potenziellen Trainingsstätten für Bundeskader“ des DOSB vom 7. April eine geeignete Grundlage zur konkreten Umsetzung.

Die Sportministerkonferenz spricht sich dafür aus, in einem weiteren Schritt weitere Lockerungen im Sport durchzuführen.

Wettkampfbetrieb

Zu einem späteren Zeitpunkt kann sukzessive ein Wettkampfbetrieb, der die o.g. Rahmenbedingungen einhalten kann, ggf. ohne Zuschauer Zuschauer, wiederaufgenommen werden.

Die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs ist daher grundsätzlich in den Sportarten zuerst denkbar, bei denen die Einhaltung coronabedingt erlassener Hygiene- und Abstandsregeln gesichert erfolgen kann. Das bedeutet, dass ein Wettkampfbetrieb in Kontakt- und Mannschaftssportarten erst als letzter Schritt wieder zulässig sein wird, da hier der o. g. Rahmen nicht eingehalten werden kann.

Sportvereine, Wiedereinstieg


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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