Serie „Verkehrsregeln aufgefrischt“: Wie lange gilt ein Tempolimit?
Unter dem Titel „Verkehrsregeln aufgefrischt“ greifen der Kreis Unna und der Emscherblog alltägliche Verkehrssituationen auf, die immer wieder gefährlich werden können. Das passiert nicht ohne Grund: 2016 gab es mehr als 8.500 Unfälle im Kreis Unna (ohne Lünen). 95 Prozent dieser Unfälle waren auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. In der vierten Folge heute: Tempolimits.
Wer kennt es nicht: Das runde, rot umrandete Schild mit schwarzer Zahl auf weißem Grund. Es zeigt die zulässige Höchstgeschwindigkeit an. So weit so gut. Doch wie weit gilt dieses Tempolimit? Bis zur nächsten Einmündung oder noch viel weiter? Dabei sind viele unsicher und liegen oft daneben.
Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde hat einen Verdacht, warum das so sein könnte: „Vermutlich meinen Autofahrer, dass das Limit nach einer Einmündung nicht mehr gilt, weil dort häufig wieder ein Schild steht. Das soll aber nur Einbiegenden über das bestehende Limit aufklären. Fehlt es, missverstehen das vermutlich viele als Aufhebung.“
Klarer Fall: Tempolimit gilt weiter
Das Tempolimit gilt aber tatsächlich so lange, bis die Strecke vorüber ist. Oder bis ein weiteres Verkehrszeichen es aufhebt. Arnold: „Und eine Strecke ist nicht zu Ende, nur weil eine Einmündung kommt.“
Es gibt aber Sonderfälle: Zusatzzeichen, die anzeigen, wie lange ein Tempolimit gilt. In Kombination mit einer Warnung vor spielenden Kindern gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung dann so lange, bis die Gefahr vorüber ist. Etwa bei einem Kindergarten oder Spielplatz in der Nähe. (PK | PKU)