Serie „Radfahren – aber sicher!“ – Teil 7: Als Radfahrer an der Ampel
Radfahren ist gesund, Radfahren liegt im Trend – und Radfahren ist umweltfreundlich. Auf zwei Rädern kommt man gut voran im fahrradfreundlichen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nutzen, steigt stetig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende. Doch wo sich Wege kreuzen, gibt es auch Risiken: Im vergangenen Jahr registrierte die Kreispolizeibehörde knapp 300 Unfälle mit Menschen, die auf einem Fahrrad oder E-Bike* unterwegs waren. 247 davon wurden verletzt. Um das zu verhindern, frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Radfahren – Aber sicher!“ das Wissen rund um wichtige Verkehrsregeln auf. In der letzten Folge der Artikelserie lesen Sie heute: Als Radfahrer an der Ampel
Rot heißt stehen, grün heißt gehen – das weiß doch jedes Kind. Die Ampel soll dafür sorgen, dass einem auf der Straße nichts passiert. Doch nach welcher Ampel müssen sich Radfahrer richten, wenn sie keine eigene Ampel haben? Das ist gar nicht so einfach. Zumal sich die Regeln 2017 geändert haben.
Radfahrer müssen Auto-Ampel beachten
„Auch für Radfahrer auf einem Radweg gilt die Ampel für Autos“, erläutert Michael Arnold aus der für Bönen, Fröndenberg/Ruhr und Holzwickede zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna. Sie dürfen also noch fahren, wenn die Auto-Ampel grün zeigt und die Fußgänger an ihrer Fußgängerampel schon rot haben und stehen bleiben müssen.
Nach einer Anpassung der Straßenverkehrsordnung waren die Straßenverkehrsbehörden gehalten, alle entsprechenden Örtlichkeiten zu überprüfen. „Das haben wir auch getan“, erklärt Michael Arnold. In den meisten Fällen gebe es inzwischen ein Extra-Radfahrer-Symbol an einer Ampel, wenn ein Radweg auf eine Ampelkreuzung zuläuft. „Wenn das nicht so ist, freuen wir uns über einen Hinweis von den Radfahrern, damit wir das ändern können“, sagt Michael Arnold.
Umgerüstet wird nach und nach
Am besten ist es natürlich, wenn die Regeln vor Ort eindeutig aus Ampel und Markierungen hervorgehen. Michael Arnold: „Ein eigener Haltebalken auf der Radverkehrsfläche und eigene Radfahrersignale sind natürlich das Optimum.“ PK | PKU
* Ein Fahrrad mit Tretunterstützung heißt richtigerweise nicht „E-Bike“, sondern Pedelec. Doch kaum einer, der ein Pedelec fährt, sagt Pedelec. Die meisten nennen es E-Bike – obwohl ein richtiges E-Bike auch ohne Tretunterstützung fährt und sogar zulassungs-, versicherungs- und fahrerlaubnispflichtig ist. In dieser Serie wird der Begriff E-Bike so verwendet, wie er sich eingebürgert hat.