Mutmaßlicher Fahrraddieb entpuppt sich vor Gericht als Unschuldslamm
Dass man auch vollkommen unschuldig wegen Diebstahls auf der Anklagebank eines Gerichtes landen kann, musste ein 31-jähriger Mann aus Bergkamen erfahren, gegen den heute die Verhandlung vor dem Amtsgericht Unna eröffnet wurde, weil er am 24. März vorigen Jahres gegen 18 Uhr aus einem Keller in der Hans-Böckler-Straße 11 in Holzwickede ein Herrenrad gestohlen haben soll.
„Was soll ich sagen“, zuckte der Angeklagte mit den Schulter, als ihn die Amtsrichterin zum Auftakt der Verhandlung bat, sich zum Tatvorwurf zu äußern: „Ich weiß gar nicht, was hier mache. Ich habe mit der ganze Sache nix zu tun. Ich war nicht in Holzwickede und verkehre dort auch nicht. Und was soll ich mit einem Fahrrad? Ich bin Rollerfahrer.“
Nun soll es ja schon vorgekommen sein, dass ein Angeklagter vor Gericht das Unschuldslamm mimt. Doch in diesem Fall gab es auch einen 32-jährigen Zeugen, der den Täter zur Tatzeit gesehen hatte und „zu 60 Prozent sicher“ wiederkennen würde. „Nur zu 60 Prozent deshalb, weil es dunkel war und Mann etwa 30 Meter weit weg war“, so der Zeuge heute. Zwar musste seine Aussage von einer Dolmetscherin übersetzt werden, weil er der deutschen Sprache nicht ganz mächtig ist. Seine Aussage war dennoch unmissverständlich: „Das ist hundertprozentig nicht die Person, die das Fahrrad gestohlen hat“, erklärte der Zeuge mit Hinweis auf den Angeklagten. Der Täter habe eher südländisch ausgesehen. Außerdem zeigten auch die Fotos, die von den Ermittlungsbeamten den Akten beigelegt wurden, eine andere Person als die, die er seinerzeit bei der Polizei als Täter identifiziert habe, erklärte der Zeuge weiter.
Bei dieser Aussage fiel dem Angeklagten sichtlich ein Stein vom Herzen. Noch mehr erleichtert dürfte der Bergkamener gewesen sein, als der Staatsanwalt nach der Zeugenvernehmung auf Freispruch wegen erwiesener Unschuld plädierte und die Richterin ihm mit ihrem Urteil folgte. Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.