Kreistag verabschiedet Appell an Bundesregierung zum neuen Teilhabegesetz
Der Kreistag verabschiedete gestern eine Resolution der Kreistagsfraktion der Grünen, die einen dringenden Appell an die Abgeordneten im Bundestag (und Landtag) formulierte: Er enthielt die Bitte, bei der Verabschiedung des neuen Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf folgende drei Änderungen zu bestehen:
Tariflohn statt Mindestlohn
Für tarifgebundene Arbeitgeber würde ein Festhalten am Mindestlohn bedeuten, dass bereits im ersten Jahr der Beschäftigung nicht 100% der Förderung zur Verfügung stehen und eigene ergänzende Finanzmittel eingesetzt werden müssten. Dieses würde die Anzahl der potenziellen zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze erheblich senken.
Senkung der Anspruchsvoraussetzung auf vier Jahre
Der im Entwurf vorgesehene Zeitraum von sieben Jahren für die Dauer des Leistungsbezuges als Anspruchsvoraussetzung verkennt die Lebenssituation der betroffenen Menschen. Wenn in einer Familie die Eltern sieben Jahre ohne Beschäftigung sind, ist es für heranwachsende Kinder deutlich prägend. Die Entfremdung von der Arbeitswelt ist dann zu groß. Auch der Kreis der möglichen Teilnehmenden vergrößert sich bei der Reduzierung auf vier Jahre
Schaffung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze
Der Kreistag fordert die Schaffung von voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, damit für die Beschäftigten reguläre Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden.
Wenn diese drei Eckpunkte noch verändert werden und zusätzlich den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Mittel zu für die Kosten der Unterkunft in die Schaffung von Arbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose umzuwandeln (Passiv-Aktiv-Tausch), besteht eine gute Chance, im Kreis Unna die Langzeitarbeitslosigkeit wirksam zu bekämpfen.
Dieser Meinung schlossen sich alle Fraktionen und Gruppen nach einem angeregten Meinungsaustausch bis auf die CDU an.
Bedauerlicherweise entzogen sich die Mitglieder der CDU-Fraktion der Diskussion und dem Beschluss durch den vorgeschobenen Grundsatz, sich grundsätzlich nicht an Resolutionen zu beteiligen. Sie verließen zu diesem Tagesordnungspunkt geschlossen den Sitzungssaal.