Gemeinde nimmt Anträge zur Soforthilfe für Unwetterkatastrophe entgegen
Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe am 14./15. Juli betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in
Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Mit den Soforthilfen werden Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller not betroffen sind. Betroffene aus Holzwickede können ihre Anträge noch bis 31. August an die Gemeinde richten.
Die Antragsformulare gibt es online unter https://www.land.nrw/de/soforthilfe oder in ausgedruckter Form im Bürgerbüro, Allee 4 während den allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Möglichst Fotos beifügen
Die Anträge können ausgedruckt und unterschrieben auch im Bürgerbüro abgegeben werden. Es sollten möglichst Fotos der Schäden beigefügt werden. Auch eine Übersendung per Mail an info@holzwickede.de ist möglich.
Die Gemeinde bittet darum zu beachten, dass die Soforthilfe nur Bürgern, Unternehmen, Angehörigen freier Berufe, Landwirten und Kommunen gewährt wird, die von der Unwetterkatastrophe vom 14. und 15. Juli betroffen sind.
Das Land NRW hat auch ein Bürgertelefon „Fluthilfe“ unter Tel. 0211 4 66 84 49 94 eingerichtet.
Weitere Informationen sowie Richtlinien zur Gewährung der Soforthilfe finden Interessierte auch auf der bereits genannten Internetseite des Landes mit den Antragformularen. Dort finden sich auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ).
Information zur Soforthilfe
Bei der Soforthilfe des Landes NRW handelt es sich um eine so genannte Billigkeitsleistung des Landes. Diese dient der ersten Milderung von durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 verursachten finanziellen Belastungen durch den Ausgleich von Schäden an Eigentum, Hausrat und weiteren Sachschäden. Unter die Schäden im Sinne dieser Richtlinie fallen Schäden durch Hochwasser sowie Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch die Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 verursacht worden sind oder in einem kausalen Zusammenhang stehen.