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Wer in der freien Landschaft reitet, benötigt ein Reitkennzeichen. (Foto: nowofoto - Kreis Unna)

Frist für Änderung und Kündigung der Reitkennzeichen

Wer in der freien Landschaft reitet, benötigt ein Reitkennzeichen. (Foto: nowofoto - Kreis Unna)
Wer in der freien Landschaft reitet, benötigt ein Reitkennzeichen. (Foto: nowofoto – Kreis Unna)

Was für das Auto das Nummernschild, ist für das Pferd das Reitkennzeichen: Wer sie bestellt hat, bekommt die Reitzeichen-Aufkleber Anfang 2024 zugestellt. Der Fachbereich für Mobilität, Natur und Umwelt weist darauf hin, dass die Frist zur Abgabe der Kündigung oder zur Änderung der persönlichen Daten im Blick behalten werden soll.

Für alle Halterinnen und Halter, die in der Vergangenheit die entsprechende Einverständniserklärung für ein Reitkennzeichen abgegeben haben, verlängert sich die Gültigkeit automatisch um ein Jahr. Mitteilungen zur Änderung der Anschrift, des Namens sowie Kündigungen sollen rechtzeitig schriftlich beim Kreis Unna abgegeben werden. Ende der Frist ist am Dienstag, 31. Oktober.

Änderungen und Kündigungen können bis zum Ende der Frist an die dafür eingerichtete Mail unter reiten@kreis-unna.de übermittelt werden.

Informationen zum Reitkennzeichen, das Antragsformular und eine Reitbroschüre mit Reitwegekarten gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Suchwort „Reiten“). Halterinnen und Halter können sich bei Fragen an die Sachbearbeiterin Marion Reinhard wenden, erreichbar unter Fon 0 23 03 27 – 20 69 sowie per Mail unter marion.reinhard@kreis-unna.de. PK | PKU

Reitkennzeichen

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