Abwassergebühren werden leicht teurer: Alle anderen Gebühren bleiben unverändert
Bei der Verabschiedung des Gemeindehaushaltes 2021 hatte Kämmerer Andreas Heinrich angekündigt, dass sich die Gebühren im laufenden Jahr nicht verändern werden und damit die „zweite Miete“ für die Haushalte in Holzwickede stabil bleiben. Für die meisten Gebühren stimmt das auch. Die Entwässerungsgebühren müssen allerdings doch leicht erhöht werden.
Beschlossen werden soll die neue Gebührensatzung über die Entwässerung von Grundstücken im Gemeinderat am 6. Mai. Da die Abwasserbeseitigung wie auch alle anderen Gebührenhaushalte kostendeckend zu kalkulieren sind, resultiert die Anpassung aus gestiegenen Kosten bei der Abwasserbeseitigung.
Musterhaushalt zahlt 28,50 Euro mehr im Jahr
Seit einigen Jahren wird die Entwässerungsgebühr als Kombination aus Schmutzwasser und versiegelter Fläche berechnet.
Ein Musterhaushalt (vier Personen, 160 m³ Schmutzwasser, 130 m² versiegelte Fläche) zahlt bisher eine Entwässerungsgebühr von insgesamt 687,40 Euro im Jahr (518,40 Euro für Schmutzwasser und 169 Euro für versiegelte Fläche). Künftig wird derselbe Haushalt mit insgesamt 715,90 Euro im Jahr belastet (545,60 Entwässerung und 170,30 Euro versiegelte Fläche), was einer Mehrbelastung von 28,50 Euro im Jahr entspricht.
Die neuen Entwässerungsgebühren
So sehen die neuen Entwässerungsgebühren aus:
Für Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer in gemeindliche Abwasseranlagen einleiten und dafür nicht direkt von einem Abwasserverband zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden (private Haushalte), beträgt die Gebühr (alte Gebühr in Klammern) künftig:
je m³ Schmutzwasser 3,41 Euro/jährlich (3,24 Euro/jährlich) sowie
je m² angeschlossener Grundstücksfläche 1,31 Euro/jährlich (1,30 Euro/jährlich)
Für Mitglieder von Abwasserverbänden, die ihre Abwässer in gemeindliche Abwasseranlagen einleiten und selbst zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden (Verbandsgenossen), beträgt die Benutzungsgebühr künftig:
je m³ Schmutzwasser 2,03 Euro/jährlich (1,93 Euro/jährlich) sowie
je m² angeschlossener Grundstücksfläche 0,88 Euro/jährlich (0,78 Euro/jährlich)
Für Gebührenpflichtige, die ihre Abwässer ohne Benutzung der gemeindlichen Abwasseranlagen direkt in Anlagen oder Einrichtungen eines Abwasserverbandes einleiten und nicht selbst von den Abwasserverbänden zu Verbandslasten oder Abgaben herangezogen werden (Direkteinleiter) beträgt die Benutzungsgebühr:
je m³ Schmutzwasser 1,38 Euro/jährlich (1,31 Euro/jährlich) sowie
je m² angeschlossene Grundstücksfläche 0,43 Euro/jährlich (0,52 Euro/jährlich)
Fäkalienabfuhr deutlich teurer
Deutlich happiger muss die Gebührenerhöhung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Fäkalienabfuhr) ausfallen. Aufgrund drastisch gestiegener Entsorgungskosten verdoppeln sich diese Gebühren nahezu von 38 Euro/m³ (alt) auf 69 Euro/m³ (neu). Allerdings sind von dieser Gebühr auch nur noch eine zweistellige Zahl von Grundstückseigentümer mit Kleinklärgruben in den Außenbereichen der Gemeinde betroffen.
Die neuen Gebührensatzungen müssen vom Gemeinderat noch in der Sitzung am 6. Mai beschlossen werden.