Ohne Führerschein und Budget in den Süden: Bundespolizisten vollstrecken Urteil
Am Samstagmorgen (8.4.) kontrollierten Bundespolizisten im Dortmunder Flughafen eine 25-Jährige bei der Ausreise in die Türkei. Die junge Frau wurde per Haftbefehl gesucht.
Gegen 7 Uhr stellte sich die Dortmunderin bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in Richtung der Türkei vor. Dabei ermittelten die Bundespolizisten, dass die deutsche Staatsbürgerin von der Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht wurde. Das Amtsgericht Mülheim hatte sie im Jahre 2020 wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen á zehn Euro verurteilt. Zudem wurden ihr drei Monate Fahrverbot auferlegt. Da sie die Geldstrafe nicht bezahlt hatte und an einen bisher unbekannten Ort umgezogen war, ist sie zur Fahndung ausgeschrieben worden.
Die Verurteilte konnte jedoch noch am Flughafen die Geldstrafe in Höhe von insgesamt 652 Euro aufbringen und somit einen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt abwenden. Anschließend konnte sie ihre Reise ohne die beträchtliche Summe und ohne ihren Führerschein fortsetzen.