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Im Haupt- Finanz- und Personalausschuss wurden heute auch die Gebührensatzungen für das nächste Jahr vorgestellt und dem Gemeinderat zum Beschluss empfohlen. Die gute Nachricht: die beiden wichtigsten Gebühren für die Holzwickeder Haushalte, die Abwasser- und Abfallgebühren, werden nicht teurer, sondern sogar etwas günstiger nächstes Jahr (Ausnahme Biomüll). Leicht erhöht werden lediglich die Gebühren für die Straßenreinigung und die Standgebühren auf dem Wochenmarkt.

Gebühren für Abfall und Abwasser sinken: „Zweite Miete“ für Haushalte bleibt stabil

(Foto: Polizei NRW)
Die Gebühren für die Abwasserentsorgung sinken im nächsten Jahr für die Holzwickeder Haushalte. (Foto: Polizei NRW)

Im Haupt- Finanz- und Personalausschuss wurden heute auch die Gebührensatzungen für das nächste Jahr vorgestellt und dem Gemeinderat zum Beschluss empfohlen. Die gute Nachricht: die beiden wichtigsten Gebühren für die Holzwickeder Haushalte, die Abwasser- und Abfallgebühren, werden nicht teurer, sondern sogar etwas günstiger nächstes Jahr (Ausnahme Biomüll). Leicht erhöht werden lediglich die Gebühren für die Straßenreinigung und die Standgebühren auf dem Wochenmarkt.

Da Gebühren grundsätzlich kostendeckend zu erzielen sind, d.h. auch keine Gewinne in den Gebührenhaushalten erzielt werden dürfen, gehen die Erhöhungen in den einzelnen Gebührenhaushalten bei etwa gleichbleibenden Entsorgungsmengen auf die allgemeine Kostenentwicklung zurück. Die gesunkenen Gebühren im Abwasserhaushalt sind dagegen auf einen geänderten Mischzinssatz zurückzuführen, der auch in Holzwickede nach einem Grundsatzurteil zugrunde gelegt wird. Statt mit einem Zinssatz von fünf Prozent, so Andreas Heinrich, kalkuliert der Kämmerer im nächsten Jahr mit 2,6 Prozent Mischzinsen, was sich entsprechend günstiger auswirkt.

Abwassergebühren

Im neuen Jahr beträgt die kombinierte Abwassergebühr beträgt für Gebührenpflichtige, die nicht direkt von einem Abwasserverband für die Beseitigung herangezogen werden:

  • a) je m3 Schmutzwasser 2,95 Euro/jährlich (bisher 3,37 Euro)
  • b) je m2 angeschlossene Grundstücksfläche 1,23 Euro/jährlich (bisher 1,24 Euro)

Für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Fäkalienabfuhr) erhöht sich die Gebühr auf 76 Euro/m3  im kommenden Jahr (bisher 74 Euro/m3). Betroffen sind hier allerdings nur noch wenige Grundeigentümer mit Kleinkläranlagen in den Außenbereichen der Gemeinde.

Abfallgebühren

Die Gebühren für die Abfuhr der Restmüllbehälter (graue Tonne)  betragen im nächsten Jahr:

60 l14-tägliche Leerung117,00 Euro (bisher 123,96 Euro)
60 l4-wöchentliche Leerung58,44 Euro (bisher 61,92 Euro)
80 l14-tägliche Leerung144,84 Euro (bisher 154,40 Euro)
80 l4-wöchentliche Leerung72,36 Euro (bisher 77,16 Euro)
120 l14-tägliche Leerung200,40 Euro (bisher 215,40 Euro)
120 l4-wöchentliche Leerung100,20 Euro (107,64 Euro)
240 l14-tägliche Leerung375,60 Euro (406,44 Euro)
240 l4-wöchentliche Leerung187,80 Euro (bisher 203,16 Euro)
660 lwöchentliche Leerung2.507,76 Euro (bisher 2.664,36 Euro)
660 l14-tägliche Leerung1.253,88 Euro (bisher 1.332,12 Euro)
660 l4-wöchentliche Leerung626,88 Euro (bisher 666,12 Euro)
1100 lwöchentliche Leerung3.731,04 Euro (bisher 4.005,00 Euro)
1100 l14-tägliche Leerung1.865,52 Euro (bisher 2.002,44 Euro)
1100 l4-wöchentliche Leerung932,76 Euro (/bisher 1.001,16 Euro)

Die Gebühren für die Entsorgung der Bioabfallbehälter (grüne Tonne) betragen im nächsten Jahr:

60 l14-tägliche Leerung 70,08 Euro (bisher 63,36 Euro)
120 l 14-tägliche Leerung101,52 Euro (bisher 89,16 Euro)
Diese Grafik zeigt die Kostenverteilung im Bereich der Abfallentsorgung. (Quelle: Gemeinde Holzwickede)

Straßenreinigung

Die Straßenreinigungsgebühren für nächstes Jahr sind wie folgt festgesetzt:

Anliegerstraßen1,40 Euro/m (bisher 1,27 Euro/m)
Haupterschließungsstraßen1,24 Euro/m (bisher 1,13 Euro/m)
Hauptverkehrsstraßen1,09 Euro/m (bisher 0,99 Euro/m)

Standgebühren Wochenmarkt

Die Standgebühren auf dem Holzwickeder Wochenmarkt sehen im nächsten Jahr wie folgt aus:

Für die Standflächen für alle Gegenstände und Vorrichtungen, die zum Verkauf von Waren dienen, werden

  • je m2 1,20 Euro (bisher 1,10 Euro), mindestens jedoch 2,40 Euro (bisher 2,20 Euro)

erhoben.

Gebühren


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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