Ohne Fahrerlaubnis auf der Autobahn erwischt: 900 Euro Geldstrafe und ein Jahr Sperrfrist
Noch glimpflich davon kam ein 41 Jahre alter Mann aus Beckum, der am 20. Juli vorigen Jahres auf der Autobahn (A1) in Fahrtrichtung Bremen in Höhe Holzwickede ohne Fahrerlaubnis am Steuer seines Pkw erwischt wurde. Vor dem Amtsgericht Unna wurde der Beckumer zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Außerdem verhängte das Gericht eine Sperrfrist von einem Jahr bis zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.
Seinen Führerschein hatte der Selbstständige bereits im Jahr 2018 aufgrund einer Vielzahl von Punkten in Flensburg verloren. Dass sich der 41-Jährige dennoch ans Steuer seines Pkw setzte, machte dem Angeklagten im Rückblick erkennbar zu schaffen. Er begründete sein Fehlverhalten damit, dass er sich in einer äußerst turbulenten Lebensphase befand: Beruflich lief es nicht gut für ihn und in der Familie auch nicht. Der Beckumer hatte ein Haus gekauft und begonnen, es zu renovieren. Dann gab es einen Todesfall im engsten Familienkreis und schließlich kam auch noch Corona dazu: „Ich stand unheimlich unter Druck, weil ich es allen recht machen wollte“, entschuldigte sich der 41-Jährige. „Es war alles zuviel für mich“, sah er nach der Tat schließlich ein und trat kürzer. „Inzwischen geht es wieder bergauf .“
Angeklagter zeigt Einsicht und Reue
Ans Steuer seines Pkw setze er sich selbstverständlich nicht mehr. Vielmehr lasse er sich von Mitarbeitern herumfahren, wenn es nötig ist. „Ich habe mich wirklich geändert“, versicherte der 41-Jährige und zeigte aufrichtige Reue: „Es tut mir wirklich leid, was ich getan habe. Ich weiß, dass es nicht richtig war, was ich getan habe und bin mir meiner Verantwortung gegenüber meiner Familie und Mitarbeitern auch bewusst.“
Seine Reue und das berücksichtigte der Richter positiv. Gegen den Angeklagten, so der Richter in seiner Urteilsbegründung, sprachen allerdings die früheren Eintragungen in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und die Rückfallgeschwindigkeit mit der er ohne Fahrerlaubnis auf einer Autobahn erwischt wurde.
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten verhängte der Richter eine Geldstrafe von 90 Tagessätze a‘ zehn Euro und eine Sperrfrist von einem Jahr, bis der Beckumer sich um eine neue Fahrerlaubnis bemühen darf.