Serie „Radfahren – aber sicher!“ – Teil 1: Rücksicht auf gemeinsamen Wegen
Radfahren ist gesund, Radfahren liegt im Trend – und Radfahren ist umweltfreundlich. Auf zwei Rädern kommt man gut voran im fahrradfreundlichen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nutzen, steigt stetig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende.
Doch wo sich Wege kreuzen, gibt es auch Risiken: Im vergangenen Jahr registrierte die Kreispolizeibehörde knapp 300 Unfälle mit Radfahrern oder Menschen, die auf einem E-Bike unterwegs waren. 247 davon wurden verletzt. Häufig verursachen sie die Unfälle selbst oder haben eine Mitschuld.
Klar ist: Fahrradfahrer haben keine Knautschzone. Wenn es kracht, dann können die Folgen schlimm sein. Um das zu verhindern, frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in einer siebenteiligen Serie „Radfahren – Aber sicher!“ das Wissen rund um wichtige Verkehrsregeln auf. Lesen Sie heute im ersten Teil der Serie: Rücksicht auf gemeinsamen Wegen
Häufig muss man im Leben teilen. Doch das ist manchmal gar nicht so leicht. Denn wer will schon gerne was abgeben? Im Straßenverkehr muss oft geteilt werden, die Straße ganz für sich ganz alleine hat man hierzulande äußerst selten. Und dann gilt es, mit Rücksicht unterwegs zu sein. Zum Beispiel auf gemeinsamen Geh- und Radwegen.
Gehweg für Fußgänger, Radweg für Radfahrer – in einer idealen Verkehrswelt ist genug Platz für alle da. Weil der Verkehrsraum aber oft knapp ist, gibt es auch gemeinsame Geh- und Radwege oder Fußwege, die für den Radverkehr freigegeben sind. Und hier gelten besondere Regeln.
Konflikte vermeiden
„Auf gemeinsam genutzten Flächen müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen, um Konflikte zu vermeiden“, erklärt Michael Arnold aus der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna. Er ist unter anderem für den Bereich Verkehrssicherung zuständig. „Damit sich Fußgänger nicht erschrecken – und um Gefahrensituationen zu vermeiden, sollten Radfahrer vorausschauend fahren und wenn nötig frühzeitig auf sich aufmerksam machen. Da kann auch geklingelt werden.“
Regeln auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg
Ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert, muss dieser auch von Radfahrern genutzt werden. Auf dieser Strecke dürfen sie nicht auf die Fahrbahn ausweichen. Außerdem müssen sie Rücksicht auf Fußgänger nehmen. „Sie dürfen zum Beispiel nicht an den Fußgängern vorbei rasen“, erklärt Michael Arnold. „Manche wissen das nicht. Und so kommt es manchmal zum Streit.“
Für Radfahrer frei Noch strengere Vorschriften gelten auf Fußwegen mit dem Zusatz-Schild „Radfahrer frei“. Hier haben Fußgänger Vorrang, und Radfahrer müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten und dürfen sich auf keinen Fall den Weg freiklingeln. „Eine Benutzungspflicht für diese Wege besteht für die Radler nicht. Sie können auch auf der Straße fahren und sollten dies im Interesse des Fußgängerverkehrs auch nach Möglichkeit tun“, unterstreicht Arnold.
Der ganz normale Gehweg, oder auch Bürgersteig, ist übrigens für fast alle Radfahrer tabu. Ausnahmen gelten nur für Radfahr-Anfänger: Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen. Bis zum vollendeten achten Lebensjahr dürfen die Kinder dort auch von einer Aufsichtsperson begleitet werden. Beim Überqueren von Einmündungen müssen Kinder und Aufsichtsperson übrigens absteigen. PK | PKU
Karsten
Falsche Bildunterschrift. Bei der Ausschilderung handelt es sich um einen Gehweg, der lediglich für den Radverkehr freigegeben ist. Hier haben Radfahrende Schritttempo zu fahren, Fußgänger absoluten Vorrang. Eine Benutzungspflicht besteht nicht, zumal diese Abbildung den Anschein macht, dass es sich nicht um einen fahrbahnbegleitenden Weg handelt.
Im Text wird es richtig beschrieben.