Skip to main content
Würde sich über viele Bewerbungen aus dem Kreis Unna für die Auszeichnung "Verbraucherschule" freuen: der heimische Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek. (Foto: SPD Unna)

Bessere Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine

SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek: "Freiwilliges Engagement zahlt sich jetzt noch mehr aus."
SPD-Bundestagsabgeordneter Oliver Kaczmarek: „Freiwilliges Engagement zahlt sich jetzt noch mehr aus.“

Der Bundestag hat ein Paket für steuerliche Verbesserungen für ehrenamtlich Tätige und Vereine beschlossen, das am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Darauf weist der SPD-Bundestagsabgeordnete Oliver Kaczmarek hin. So wird u.a. der Übungsleiterpauschalbetrag von bislang 2.400 auf 3.000 Euro und die Ehrenamtspauschale von 720 auf 840 Euro jährlich angehoben. Damit bleiben Aufwandsentschädigungen in dieser Höhe steuerfrei.

„Ob im Musik- oder Sportverein, für soziale Zwecke oder beim Naturschutz – jede und jeder Ehrenamtliche trägt zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei“, erläutert Kaczmarek. „Freiwilliges Engagement zahlt sich jetzt noch mehr aus.“

Neues Gemeinnützigkeitsrecht: Auch höhere Pauschalen

Das neue Gemeinnützigkeitsrecht sieht auch eine ganze Reihe von Vereinfachungen sowie die Erhöhung von steuerlichen Freigrenzen für Vereine vor. So wird die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden und Mitgliedsbeiträge bei der Steuererklärung von 200 auf 300 Euro und die Steuerfreigrenze für Einnahmen aus einem sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 auf 45.000 erhöht. „Damit reduziert sich zum einen der Verwaltungsaufwand der Vereine, zum anderen bleibt ihnen mehr Geld für ihre gemeinnützigen Tätigkeiten“, erklärt Kaczmarek.  

Eine weitere Neuerung im Gemeinnützigkeitsrecht: Ehrenamtliches Engagement für den Klimaschutz und in sogenannten Freifunk-Initiativen werden in den Gemeinnützigkeitskatalog der Abgabenordnung aufgenommen.

Klarstellung zu Gemeinnützigkeit bei politischer Tätigkeit fehlt

Mit Nachdruck hat sich die SPD-Bundestagsfraktion auch für eine Klarstellung eingesetzt, dass die politische Tätigkeit einer Organisation zur Verfolgung ihres gemeinnützigen Zweckes ihre Steuerbefreiung nicht gefährden kann. „Diese für den gemeinnützigen Sektor und die Zivilgesellschaft bedeutsame Regelung war mit der CDU und CSU jedoch nicht machbar“, so Kaczmarek.

Es sei für die SPD völlig unverständlich, weshalb der Koalitionspartner in dieser Frage zu keinerlei Kompromissen bereit war. Denn viele Vereine und Organisationen der Zivilgesellschaft seien nach dem Urteil zu der globalisierungskritischen Organisation Attac verunsichert, ob und wie weit sie sich politisch engagieren dürfen. „Gerade in Zeiten, in denen wir eine starke demokratische Zivilgesellschaft brauchen, ist Rechtsklarheit für gemeinnützige Organisationen unverzichtbar“, macht der Politiker deutlich.

Die SPD werde sich daher weiter für eine gesetzliche Klarstellung zum politischen Engagement gemeinnütziger Organisationen einsetzen.

Gemeinnützigkeitsgesetz


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert