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Frank Murmann (Foto. privat)

MIT-Vorsitzender Murmann: „DSGVO verunsichert Betriebe und Vereine“

Frank Murmann (Foto. privat)
MIT-Vorsitzender Frank Murmann (Foto: privat)

Der heimische Kreisverband der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) begrüßt den heutigen Beschluss des MIT-Bundesvorstandes zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). „Datenschutz muss rechtssicher und praxistauglich sein“, sieht der örtliche MIT-Vorsitzende Frank Murmann gerade Kleinbetriebe, Freiberufler, Vereine und Organisationen mit überwiegend ehrenamtlich Engagierten vor enormen bürokratischen Aufgaben. Für diese müsse es insgesamt Erleichterungen geben.

„Wie in Österreich sollten für Verstöße gegen die Datenschutzregeln erst im Wiederholungsfall Sanktionen erhoben werden. Beim ersten Verstoß muss eine gebührenfreie Verwarnung ausreichen“, findet Murmann. „Die Verschärfung der bisherigen Regeln hat für eine Sensibilisierung gesorgt. Das ist auch gut und richtig. Die neuen Richtlinien schießen aber teilweise übers Ziel hinaus.“ Vielfach scheine man hierzulande auf die Vorgaben der EU noch draufgesattelt zu haben. In der Praxis zeige sich, dass einige der gut gemeinten Datenschutz-Vorschriften völlig unpraktikabel seien.

Gut gemeint, aber oft unpraktikabel

Der MIT-Chef weiter: „Oftmals ist beispielsweise nicht hinreichend definiert, welche Art von Datenverarbeitung im Einzelfall gemeint ist. Hier muss für die betroffenen Organisationen erst Rechtsklarheit geschaffen werden, bevor Bußgelder verhängt werden.“ Der Beschluss der Bundes-MIT fordert generell mehr Ausnahmen für kleine und mittelständische Betriebe sowie Vereine mit hauptsächlich ehrenamtlichen Vorständen bis 50 Mitarbeiter. Zum Beispiel sollten diese von den Vorschriften zum Führen eines Verfahrensverzeichnisses und Lösch-, Berechtigungs- und Sicherheitskonzepten ausgenommen werden. „Allein das würde bei zahlreichen Vereinsvorständen und Firmeninhabern für ein Aufatmen sorgen“, glaubt Frank Murmann und weist auf eine Veranstaltung hin, die der MIT-Kreisverband Unna demnächst durchführt.

Am 4. Juni 2018 sind Interessierte eingeladen, Vorträgen zur DSGVO und zu den Neuerungen im Betriebsrentenstärkungsgesetz beizuwohnen und anschließend mit den Referenten zu diskutieren. Die Veranstaltung findet statt in den Räumen der Volksbank Unna, Nordring 4, und ist kostenlos. Sie beginnt um 18.30 Uhr mit einem kleinen Imbiss. Deshalb ist eine Anmeldung unter frank.murmann@mit-nrw.de  erforderlich.

Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung

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