Frohe Botschaft zum Fest: Gebühren für Holzwickeder Haushalte sinken in 2017
Zum Jahresende wartet die Gemeinde mit einer guten Nachricht für die Bürger auf: „Wir sind erfreut und auch ein bisschen stolz darauf, dass alle Gebühren im nächsten Jahr gesenkt werden können“, erklärt Kämmerer Rudi Grümme. Eine vierköpfige Musterfamilie in Holzwickede zahlt nächstes Jahr für die sogenannte zweite Miete (Abwasser- und Müllentsorgung, Straßenreinigung) insgesamt 866,42 Euro. Das sind 55,72 Euro (-6,04%) weniger als noch in diesem Jahr.
Lediglich die Marktgebühren werden im kommenden Jahr um 10 Cent auf 1,10 Euro/m2 angehoben (mindestens aber 2,20 Euro/m2).
Konkret zahlt die Musterfamilie für die Abwasserbeseitigung im nächsten Jahr eine kombinierte Gebühr von 543,60 Euro (2016: 581,20 Euro). Dabei schlüsselt sich die kombinierte Gebühr wie folgt auf: Bei einer Gebühr von 1,08 Euro/m2 sind nächstes Jahr auf der Berechnungsbasis von 130 m2 versiegelte Fläche 140,40 Euro im Jahr fällig. Bei einer Gebühr von 2,69 Euro/m3 sind für den Frischwasserverbrauch auf einer Berechnungsbasis von 160 m3 am Jahresende 403,20 Euro zu zahlen.
Für die Restmüllentsorgung zahlt Familie Mustermann nächstes Jahr bei einer Restmülltonne von 120 l/14tägliche Abholung 225 Euro (2016: 236,64 Euro) sowie für die Biotonne (60 l/14täglich) 67,08 Euro (2016: 71,76 Euro).
Für die Straßenreinigung wird der Musterhaushalt in einer Anliegerstraße bei einer Berechnungsgrundlage von 20 Metern je laufenden Meter mit 30,80 Euro im Jahr belastet (2016: 32,60 Euro).
Gebühren müssen zwingend kostendeckend sein
Warum in Holzwickede die Gebühren im kommenden Jahr günstiger werden, während die meisten Kommunen ringsum weiter an der Gebührenschraube drehen müssen, erklärt sich vereinfacht so: Gebühren müssen zwingend kostendeckend erhoben werden. Es dürfen auch keine Gewinne erzielt werden und/oder Überschüsse zwischen den einzelnen Gebührenhaushaushalten verschoben werden. Entstehen ausnahmsweise doch einmal Überschüsse müssen diese binnen vier Jahren wieder in dem Gebührenhaushalt positiv berücksichtigt werden, in dem sie entstanden sind.
Nun sind zwar, wie in den meisten anderen Kommunen, auch in Holzwickede die Kosten weiter gestiegen. Allerdings hatte die Gemeinde zuletzt auch Überschüsse in den einzelnen Gebührenhaushalten erwirtschaftet, die höher als die jeweiligen Kostensteigerungen waren. Außerdem muss man den Verantwortlichen im Rathaus attestieren, dass sie z.B. im Abwasserbereich in der Vergangenheit regelmäßig investiert und gut gewirtschaftet hat, was sich nun auszahlt.
Abwasserbeseitigung:
Hier sind die Beiträge (z.B. Lippeverband, Emschergenossenschaft) zwar teilweise sogar drastisch gestiegen. Trotzdem konnte die Gemeinde aufgrund erwirtschafteter Überschüsse in den vorangegangenen Jahren diese Kostensteigerung auffangen. So kann die für die Holzwickeder Haushalte relevante Kanalbenutzungsgebühr auf 2,52 Euro/jährlich je m3 Schmutzwasser sowie 1,08 Euro/jährlich je m2 angeschlossene Grundstücksfläche festgesetzt werden.
Die Gebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in den Außenbereichen (Fäkalienabfuhr aus Drei-Kammer-Systemen) bleibt unverändert bei 29 Euro/m3.
Abfallentsorgung:
Hier sind zwar die Entsorgungskosten im nächsten Jahr gestiegen. So sind für die Restmüllentsorgung nächstes Jahr 271 Euro/je t fällig, wie der Kreis mitteilte. Und auch die Entsorgung des Bioabfalls wird mit 103,21 Euro/je t teurer. Doch auch diese Kostensteigerung konnte die Gemeinde auffangen: Der mit dem neuen Entsorger GWA Kommunal AöR geschlossene Vertrag wirkt sich hier bereits kostendämpfend aus. Außerdem hat die Gemeinde auch im Müllhaushalt in den Vorjahren Überschüsse erwirkt. „Ziemlich hohe Kosten noch“ verursachen die verbliebenen Altpapiercontainer, wie Kämmerer Rudi Grümme erläutert. „Deshalb sollte es hier unser Ziel sein, die verbliebenen Altpapiercontainer abzuschaffen. Wir brauchen sie ja auch nicht mehr, weil wir die Blaue Tonne und einen Anschluss- und Benutzerzwang haben.“
Die neuen Müllgebühren (Restmüllbehälter – graue Tonne) gestalten sich ab Januar 2017 wie folgt:
60 l Fassungsvermögen | 14tägliche Leerung | 126,96 Euro |
60 l Fassungsvermögen | 4wöchentliche Leerung | 63,48 Euro |
80 l Fassungsvermögen | 14tägliche Leerung | 159,50 Euro |
80 l Fassungsvermögen | 4wöchentlicher Leerung | 79,80 Euro |
120 l Fassungsvermögen | 14tägliche Leerung | 225,00 Euro |
120 l Fassungsvermögen | 4wöchentliche Leerung | 112,44 Euro |
240 l Fassungsvermögen | 14tägliche Leerung | 428,28 Euro |
240 l Fassungsvermögen | 4wöchentliche Leerung | 214,08 Euro |
660 l Fassungsvermögen | wöchentliche Leerung | 2.736,24 Euro |
660 l Fassungsvermögen | 14tägliche Leerung | 1.368,12 Euro |
660 l Fassungsvermögen | 4wöchentliche Leerung | 684,00 Euro |
1.100 l Fassungsvermögen | wöchentliche Leerung | 4.173,72 Euro |
1.100 l Fassungsvermögen | 14tägliche Leerung | 2.086,80 Euro |
Die Gebühren für die Abfuhr der Bioabfallbehälter (grüne Tonne) betragen im nächsten Jahr:
120 l Fassungsvermögen | 14tägliche Leerung | 100,92 Euro |
60 l Fassungesvermögen | 14tägliche Leerung | 67,08 Euro |
Straßenreinigung:
Die Straßenreinigungsgebühren werden wie folgt für 2017 festgesetzt:
Anliegerstraßen | 1,54 Euro/m2 |
Haupterschließungsstraßen | 1,37 Euro/m2 |
Hauptverkehrsstraßen | 1,20 Euro/m2 |
Straßen, die nur Winterdienst in Anspruch nehmen | 0,31 Euro/m2 |