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Sexuelle Nötigung einer 17-Jährigen: ein Jahr und vier Monate Haft zur Bewährung

Wegen sexueller Nötigung hatte sich heute der 33-jährige Angeklagte K. vor dem Amtsgericht in Unna zu verantworten.

Die Anklage warf K. vor, am 28. April vorigen Jahres eine 17-jährige Auszubildende, die gemeinsam mit ihm in einem gastronomischen Betrieb in Holzwickede beschäftigt war, angeboten zu haben, sie nach der Arbeit in seinem Pkw nach Hause zu fahren. Auf dem Rückweg hielt er dann unterwegs in einem einsamen Feldweg an, verriegelte die Türen und bedrängt die 17-Jährige massiv: Zunächst fasste er ihr an die Brust und versuchte sie dann zu küssen. Als sich die junge Frau wegdrehte, versuchte er, von oben in ihre Hose zu fassen, was nur deshalb misslang, weil der Gürtel ihrer Hose zu eng geschnallt war. Daraufhin zog er gewaltsam eine Hand der 17-Jährigen auf seinen Schritt und legte sie auf sein erigiertes Glied. Erst als die so Bedrängte mit ihrer anderen Hand ihr Handy ergreifen konnte,  um Hilfe zu holen, ließ er von seinem Opfer ab und brachte es schließlich doch noch nach Hause.

Nach Rücksprache mit seinem Pflichtverteidiger räumte der Angeklagte die ihm zur Last gelegte Tat ein, was der inzwischen 18 Jahre alten Geschädigten eine weitere unangenehme Aussage zum Tathergang vor Gericht ersparte. Die inzwischen 18 Jahre alte Zeugin machte im Zeugenstand einen sehr zurückhaltenden, schüchternen Eindruck. Die damalige Tat schien sie immer noch zu belasten und ihren Alltag zu beeinträchtigen, wie sie auf Befragen angab. Auch hat sie ihre Ausbildung nach der Tat nicht abschließen können in dem Holzwickeder Betrieb.

Geständnis erspart Opfer peinliche Aussage

Der Gesetzgeber sieht für die sexuelle Nötigung eine Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis vor. Von einem minderschweren Fall, so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer, könne im vorliegenden Fall nicht die Rede sein: Vielmehr habe  K. die 17-Jährigen mehrmals massiv bedrängt und immer weiter gemacht, obwohl sein Opfer sich deutlich geweigert hatte. Für den Angeklagten spreche, dass er ein Geständnis abgelegt und bislang absolut straffrei geblieben sei. Deshalb forderte die Staatsanwältin eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten Haft, zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem sollte K. ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro an sein Opfer zahlen.

Der Verteidiger von K. wies darauf hin, dass sein Mandant echte Reue und Einsicht zeige. Durch sein Geständnis habe er der Zeugin eine weitere Aussage erspart. Die Tat zeige auch, dass K. nicht der typische Täter sei, der seinen Willen mit aller Gewalt durchsetzen wollte. Trotzdem schloss sich die Verteidigung dem Antrag der Staatsanwältin in vollem Umfang an.

So fiel dann schließlich auch das Urteil von Richter Jörg Hüchtmann aus. Er verurteilte den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einem Jahr und vier Monaten Haft, setzte diese Strafe drei Jahre zur Bewährung aus und sprach der Geschädigten ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro zu. Das muss K. nun in monatlichen Raten a‘ 100 Euro an sein Opfer zahlen. Mit seiner Urteilsbegründung schloss sich der Richter den vorangegangenen Plädoyers an.

sexuelle Nötigung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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