Beihilfe zum Drogenhandel: Holzwickeder muss sechs Monate hinter Gitter
In der Holzwickeder Drogenszene ist der 39-Jährige wohl nur eine Randfigur. Trotzdem wurde der geschiedene Vater von zwei Kindern heute vor dem Amtsgericht Unna wegen Beihilfe zu gewerbsmäßigen Handel mit unerlaubten Betäubungsmitteln und des Besitzes von 1,3 Gramm Marihuana für den Eigenbedarf zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Dabei hatte der Angeklagte noch Glück im Unglück: Sein Pech war, dass er in der Zeit vom 9. bis 12. Februar 2015 mit einigen alten Bekannten aus Holzwickede verkehrte, die mit Marihuana und Amphetaminen dealten und deshalb auch schon in gesonderten Verfahren abgeurteilt worden sind. Sein Glück, wenn man so will, war, dass zwei dieser Bekannten ihn heute im Zeugenstand entlasteten: Er habe mit ihren Drogengeschäften nichts zu tun gehabt.
Für den angeklagten Holzwickeder hätte das Verfahren sonst noch schlimmer enden können. Die Anklage warf ihm vor, am 9. Februar 2015 in der Wohnung eines Freundes, bei dem er nach der Trennung von seiner Frau vorübergehend wohnte, ein Telefongespräch auf dem Handy eines weiteren Bekannten entgegengenommen zu haben. Eigentlich eine banale Situation, wie sie heute vor Gericht geschildert wurde: Der Bekannte wollte zur Toilette, als dessen Handy klingelte. „Daraufhin hat er mich gebeten, dass Gespräch für ihn anzunehmen“, berichtete der Angeklagte. Der Anrufer habe ihn dann gebeten, dem Handybesitzer auszurichten: „Sage ihm nur, ich will 15/15. Dann weiß er schon Bescheid.“ Bescheid wusste offenbar auch der Angeklagte: „Gemeint waren 15 Gramm Marihuana und 15 Gramm Amphetamine“, räumte der 39-Jährige auf Nachfrage von Richterin Sarah Malcherek ein.
Nach Rückkehr aus Holland mit Amphetaminen erwischt
Tags darauf fuhr der Angeklagte dann mit besagtem Bekannten und dessen Freundin in einem geliehenen Lkw nach Alkmaar in den Niederlanden, um beim Umzug eines weiteren Bekannten nach Sachsen-Anhalt zu helfen. Ein reiner Freundschaftsdienst, den er aus Dankbarkeit übernommen habe, weil nach der Trennung von seiner Frau für ein paar Tage bei seinem Kumpel wohnen durfte, so der Angeklagte heute. Außerdem sei er der einzige aus der Clique gewesen, der einen Lkw-Führerschein hatte.
Vor der Abfahrt nach Holland forderte der Angeklagte seinen Kumpel noch auf, eine 38,1 Gramm schwere Marihuana-Platte in Holzwickede zurückzulassen, weil er mit den Drogen nicht die Grenzen passieren wollte. Gesagt, getan. Das Marihuana blieb im Zimmer des Angeklagten in der Wohnung seines Freundes zurück.
Nachdem der Umzug erledigt war, setzte der Angeklagte seinen Kumpel und dessen Freundin auf ihren eigenen Wunsch kurz in Holzwickede ab, bevor er den geliehenen Lkw nach Sölde zurückbrachte. Dort wollten sich alle Drei dann wieder treffen.
Was der Angeklagte offenbar nicht wusste: Seine beiden Umzugshelfer wurden, nachdem er abgesetzt hatte, von Drogenfahndern in Holzwickede mit mit 260 Gramm Amphetaminen erwischt. Die hatten sie allerdings gerade erst in Holzwickede gekauft und nicht, wie die Anklage zunächst vermutete, frisch aus Holland mitgebracht. Das jedenfalls sagten der Angeklagte und auch seine beiden Umzugshelfer heute als Zeugen aus.
Bei Wohnungsdurchsuchung weitere Drogen gefunden
Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung entdeckten die Drogenfahnder dann prompt auch noch die zurückgelassene 38,1 Gramm schwere Platte Marihuana sowie 1,3 Gramm Marihuana für den Eigenbedarf im Zimmer des Angeklagten.
Da dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden konnte, dass er die Drogen aus Holland eingeführt oder gewerbsmäßig mit Drogen gehandelt hat, wurde der 39-Jährige in diesem Punkt freigesprochen und nur noch wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Drogenhandel verurteilt. Die Staatsanwältin forderte eine Gesamtstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. Der Verteidiger räumte die Beihilfe seines Mandanten ein, plädierte aber für eine Bewährungsstrafe.
Richterin Sarah Malcherek sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte über die Drogengeschäfte seiner Bekannten Bescheid gewusst hat: Er wusste genau, was mit dem Code 15/15 gemeint war und wusste auch von der Platte Marihuana, die weit mehr als für den Eigenbedarf war. Eine Bewährungsstrafe kam für die Richterin nicht mehr in Betracht. Sie schickte den 39-Jährigen ein halbes Jahr hinter Gitter. Der Angeklagte sei zwar geständig und nicht einschlägig vorbestraft, begründete sie das. Gegen den Holzwickeder spreche jedoch seine schlechte soziale Prognose: Zwei Vorstrafen gebe es sehr wohl. Der 39-Jährige habe zur Tatzeit sogar noch unter laufender Bewährung gestanden, deren Auflagen er zudem nicht erfüllt hatte. Schließlich sei er auch noch Unterhaltszahlungen nach wie vor schuldig geblieben.