14-Jährige wollte allein nach Belgrad fliegen: Polizei nimmt Mädchen in Gewahrsam
(ots) – Die Tränen und Kosten für die Flugreise hätte man sich auch ganz einfach sparen können. Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen gestern Morgen (21. Juli) ein 14-jähriges Mädchen im Dortmunder Flughafen in Gewahrsam.
Die junge Bocholterin hatte weder eine Einverständniserklärung ihre Eltern, noch konnte sie der Bundespolizei telefonische Erreichbarkeiten in Deutschland oder Serbien geben.
Gegen 8.30 Uhr überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Belgrad (Serbien) die 14-Jährige. Diese verfügte zwar über den erforderlichen Reisepass. Jedoch war die Minderjährige weder im Besitz einer Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten, noch konnte sie den Beamten die telefonische Erreichbarkeit der Eltern und die ihrer Tante im Zielland geben.
Sie wurde daraufhin durch die Bundespolizei in Gewahrsam genommen. Später wurde die 14-Jährige durch ihre Mutter und ihren Bruder von der Wache abgeholt.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei auf die Erforderlichkeit von notwendigen Dokumenten von alleinreisenden Kindern/ Jugendlichen hin.
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie eine Kopie der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben. Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.
Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
- Personalien der Alleinreisenden
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Sorgeberechtigten
- Reiseroute
- Personalien evtl. volljähriger Begleitpersonen
- Unterschriftsbeglaubigung (durch Notar, Rathaus)
- ggf. Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro)
Nützliche Informationen finden sich auch unter www.auswaertiges-amt.de oder www.bundespolizei.de