Wahlamt der Gemeinde informiert zur Bundestagswahl im September
Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 26. September 2021 statt. Das Wahlamt der Gemeinde Holzwickede hat jetzt wichtige Informationen zur Bundestagswahl veröffentlicht:
Wahlrecht
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. In das Wählerverzeichnis werden alle vorgenannten Personen eingetragen. Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben. Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt jedoch nur auf Antrag dieser Personen. Jede/-r Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 6. Bis10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Samstag, 21. August versandt.
Auch in diesem Jahr sollten Wählerinnen und Wähler damit rechnen, dass das Wahlgeschäft pandemiebedingt aufwändiger ist und Hygieneregeln zu beachten sind. Da sich vereinzelt Wahlräume geändert haben, sollten Wähler/-innen genau prüfen, wo sich ihr Wahlraum befindet, damit sie nicht am Wahltag erst suchen müssen.
Briefwahl
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich der Wahlscheinantrag. Über den eingedruckten QR-Code oder über die gemeindeeigene Internetseite kann der Wahlschein online beantragt werden. Gerne können die Wahlunterlagen auch postalisch angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann auf dem Postweg nach Hause oder an die gewünschte Adresse verschickt.
Ab dem 30. August besteht die Möglichkeit auch direkt im Briefwahlbüro (im Bürgerbüro, Allee 4) zu wählen. Hierfür können Wahlberechtigte online oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person abholen lassen. Dazu sollte die Wahlbenachrichtigung und ein Ausweisdokument mitgebracht werden. Wenn ein/e Wahlberechtigte/r plötzlich erkranken sollte, können die Briefwahlunterlagen ausnahmsweise noch bis zum 26. September, 15 Uhr, im Bürgerbüro abgeholt werden. Hierzu muss die Person, welche die Unterlagen abholt, einen vom Wahlberechtigten unterschriebenen Antrag sowie einen Nachweis über die plötzliche Erkrankung vorlegen. Eine Beantragung für einen Erkrankten ist nur nach Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.
Wahlscheine
Verlorene Wahlscheine werden grundsätzlich nicht ersetzt. Nur wenn glaubhaft versichert wird, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann bis zum 25. September, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein ausgestellt werden. Wahlberechtigte sollten sicherstellen, dass der Wahlbrief der Wahlbehörde am Wahltag bis 18 Uhr zugestellt wurde. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post unentgeltlich befördert.