Impflicht ab 16. März für medizinische und Pflegeberufe: Noch keine Unterlagen einsenden
Ab dem 16. März gilt die Impfpflicht gegen das Coronavirus in medizinischen und Pflegeberufen. Die jeweiligen Einrichtungsleitungen sind dann verpflichtet, nicht geimpftes Personal zu melden. Einen entsprechenden Meldeweg gibt es derzeit aber noch...