Wann Axt und Astschere im Schuppen bleiben müssen: Fäll- und Schnittverbot
Zum Schutz der heimischen Tierwelt gilt bundesweit vom 1. März bis zum 30. September das
sogenannte Fäll- und Schnittverbot. Grundstückseigentümer sollten daher noch bis Ende Februar
größere Arbeiten im Garten und erforderliche Heckenschnitte an Straßen...