Missbrauch von Notrufen: Holzwickederin muss 700 Euro Geldstrafe endgültig zahlen
Die 60 Jahre alte Holzwickederin H. bescherte Amtsrichter Jörn Granseuer am Dienstag dieser Woche (2.4.) ein echtes Déjà vu (= schon gesehen): Gegen die Holzwickederin sollte schon am 24. Februar des Jahres wegen Missbrauch eines Notrufes (§ 145 StGB) verhandelt werden:
Gleich dreimal hatte die 60-Jährige alte Holzwickederin am 8. November vorigen Jahres die Polizei alarmiert, weil ihr Gatte in der Wohnung randalieren und die Möbel zerlegen würde: jeweils um 17.40 Uhr, 18.45 Uhr und noch einmal um 21.48 Uhr. Jedes Mal eilte eine Streifenwagen-Besatzung zu der genannten Adresse in Holzwickede, um Schlimmeres zu verhindern. Vor Ort stellten die Beamten dann fest: viel Lärm um nichts. Die Anruferin wollte ihren Mann einfach nur aus der Wohnung haben.
Zwei Gerichtstermine unentschuldigt versäumt
Zur Verhandlung erschien die Angeklagte jedoch nicht. Unentschuldigt. In Abwesenheit verurteilte Richter Jörn Granseuer die Holzwickederin zu einer Geldstrafe von 700 Euro.
Womit die Holzwickederin eigentlich noch ganz gut weggekommen ist. Denn der Gesetzgeber sieht für dieses Delikt eine Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis vor.
Die 60-Jährige sah dies aber wohl anders und legte Rechtsmittel ein. Deshalb war die Verhandlung in dieser Woche angesetzt. Und siehe da: Die Holzwickederin blieb auch diesem Verhandlungstermin wieder unentschuldigt fern. Richtern Jörn Granseuer verwarf ihren Einspruch. Die 700 Euro Geldstrafe wird die Holzwickede nun endgültig zahlen müssen.