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Plexiglas-Abtrennungen und Desinfektionsspray sind neben Abstands- und Terminregeln Vorsichtsmaßnahmen in der Zulassungsstelle. (Foto: Constanze Rauert – Kreis Unna)

Servicestelle gewerblicher Kraftverkehr weitet Öffnungszeiten wieder aus

Aufgrund personeller Umstrukturierung mussten in der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Unna m Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs die Öffnungszeiten eingeschränkt werden. Die Phase ist jetzt abgeschlossen und die Zeiten werden wieder ausgeweitet.  

Ab dem 2. November sind die Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde für den Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs im Kreishaus, Friedrich-Ebert-Straße 17 in Unna, zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montag:              7.30 bis 12 Uhr und von 12.30 bis 16.30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
  • Dienstag:             7.30 bis 12 Uhr und von 12.30 bis 16.30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
  • Mittwoch:            7.30 bis 12.30 Uhr
  • Donnerstag:        7.30 bis 12 Uhr und von 12.30 bis 17.30 Uhr (nachmittags nur mit Termin)
  • Freitag:                7.30 bis 12.30 Uhr

Fahrschulen, Taxi-, Miet- und Speditionsunternehmen oder Großraum- und Schwertransporte zählen zum gewerblichen Kraftverkehr und fallen damit in den Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsbehörde. Für sie gelten besondere Regeln. Mehr Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind auf www.kreis-unna.de unter dem Suchwort „Gewerblicher Kraftverkehr“ zu finden. PK | PKU

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