Holzwickederin (56 J.) baut Unfall und flüchtet danach zum Frisör: 13 Monate Fahrerlaubnis weg
Die 56-jährige Angeklagte hat nach eigener Aussage noch nie einen Gerichtssaal von innen gesehen. Entsprechend aufgeregt war die Holzwickederin heute (11. Mai), als sie flankiert von ihrem Anwalt im Amtsgericht Unna erscheinen musste.
Nötig wurde das, weil sie am 27. Mai vorigen Jahres auf der Opherdicker Straße mit ihrem Pkw ein anderes Fahrzeug beschädigt hatte. Obwohl sie einen Schaden von knapp 2.500 Euro an dem anderen Fahrzeug verursachte, entfernte sich die Holzwickederin zunächst unerkannt vom Unfallort.
Sie habe „überhaupt nichts bemerkt“, versicherte die Angeklagte und berichtete, dass sie nach ihrem Unfall ihr Auto auf dem Edeka-Parkplatz an der Kirchstraße abgestellt habe, um zum Frisör und danach auch noch einkaufen zu gehen. Als sie nach etwa zwei Stunden wieder zu ihrem Auto kam, habe sie zwar einen kleinen Schaden an ihrem Auto bemerkt, diesen jedoch auf den Kontakt mit einer Hecke auf dem Edeka-Parkplatz zurückgeführt. „Von dem Unfall auf der Opherdicker Straße habe ich nichts bemerkt.“ Erst als sich später die Polizei bei ihr meldete, sei sie darauf aufmerksam geworden.
Verfahren gegen Geldauflage eingestellt
Pech für die Angeklagte: Dem Gericht lag ein Gutachten vor, das Gegenteiliges nahelegt. Den Kontakt mit dem anderen Fahrzeug auf der Opherdicker Straße, so der Gutachter, hätte die Angeklagte sicher bemerken können. Damit stand für Richter Christian Johann zweifelsfrei fest, dass sich die Angeklagte des unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht hat.
Dass das Gericht mit Zustimmung aller Beteiligten anschließend das Verfahren trotzdem vorläufig einstellte, hängt damit zusammen, dass die Holzwickederin seit dem Unfall, also schon seit knapp 13 Monaten, ihren Führerschein verloren hatte. Diesen wiederzubekommen sei ihre „größter Wunsch“, so die berufstätige Angestellte. Offenbar hielt der Richter die Angeklagte mit dem relativ langen Führerscheinentzug für ausreichend bestraft. Mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens verbunden ist allerdings auch noch eine Geldauflage: Die Angeklagte muss auch noch die Kosten des Gutachtens in Höhe von 1.468 Euro zahlen.
Doch das war ihr wohl letztlich egal. Überglücklich konnte die Holzwickederin noch im Gerichtssaal wieder ihren Führerschein aus den Händen des Richters in Empfang nehmen.
Geldauflage, unerelaubtes Entfernen