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Zwei Mehrfachtäter vor Gericht: Auch fünf Flaschen Whisky im Rewe-Markt gestohlen

Zwei georgische Staatsangehörige, Giorgi B. (41 J.) und Tariel S. (37 J.), mussten sich diese Woche vor dem Schöffengericht in Unna verantworten. Die Anklage lautet auf besonders schweren Diebstahl, Diebstahl mit Waffen und räuberischem Diebstahl. Weil die Anklage mindestens so schwer wie ihr Vorstrafenregister wiegt, wurden die beiden Angeklagten aus der Untersuchungshaft der JVA Dortmund vorgeführt. Einer der beiden Angeklagten drohte am Ende des ersten Verhandlungstages einen Hungerstreik und eine Beschwerde bei der Menschenrechtskommission an, weil ihm das Gericht nicht gefällt.

Die Anklage wirft den beiden vor, vom 22. März bis 11. Juli des Jahres in Hamm, Bad Salzufflen und Holzwickede in Supermärkten und Geschäften in insgesamt fünf Fällen Waren des täglichen Bedarfs gestohlen zu haben: Shampoo, Kosmetika, Sportschuhe oder auch Whisky im Wert zwischen 7,90 Euro und knapp über 200 Euro.

Angeklagten B. drogenabhängig und geständig

In Holzwickede sollen die beiden Angeklagten am 11. Juli gegen 17 Uhr im Rewe-Markt an der Stehfenstraße gemeinschaftlich insgesamt fünf Flaschen Jack Daniels Whisky im Wert von knapp 100 Euro gestohlen haben.

B., der ältere der beiden Angeklagten, ließ über seine Verteidigerin erklären, dass er die ihm zur Last gelegten Taten einräumt und bedauert. Bei der Durchsuchung nach einer der Taten fand die Polizei bei ihm ein kleines Taschenmesser, das ihr Mandant aber nicht benutzt hat und immer bei sich trägt, so die Verteidigerin. Wie sie erläuterte, ist B. drogenabhängig und kann sich an Einzelheiten der Taten nicht mehr erinnern. Richter Jörg Hüchtmann wollte dennoch von B. wissen, ob die fünf Flaschen Whisky für den Eigenbedarf oder zum Verkauf für neue Drogen gestohlen habe? Der 41-Jährige erklärte daraufhin, dass er den Alkohol zu Geld für härtere Drogen machen wollte oder, wenn das nicht klappte, selbst konsumierte.

Wie seine Verteidigerin weiter schilderte, stamme ihr Mandant aus einer nicht ganz unvermögenden Familie in Georgien. Dort habe B. zuletzt als selbstständiger Architekt gearbeitet. Er sei dann durch die Pandemie arbeitslos geworden und vor gut einem halben Jahr nach Deutschland gekommen. Hier stellte er einen Asylantrag, der jedoch abgelehnt wurde. Drogenabhängig sei ihr Mandant erst in Deutschland geworden – allerdings auch straffällig: Insgesamt fünf Vorstrafen sammelte er bereits in der kurzen Zeit seines Aufenthaltes in Deutschland an.

Wie seine Verteidigerin erklärte, will B. inzwischen nicht mehr in Deutschland bleiben. Seine Familie will ihn schnellstens nach Georgien zurückholen und auch den Flug bezahlen.

Mitangeklagter T. wenig kooperativ

Deutlich weniger kooperativ war der 37 Jahre alte Mitangeklagte von B. Dem 37-jährige T. wirft die Anklage vor, dass er B. in dem Rewe-Markt an der Stehfenstraße geholfen habe, die fünf Flaschen Jack Daniels in dessen Rucksack zu packen. Über seinen Pflichtverteidiger ließ er erklären, dass er nichts gestohlen habe und auch keine Absicht hatte, etwas zu stehlen. Er sei zwar Georgier, habe aber zuletzt in der Ukraine gelebt, wo auch seine Familie noch immer wohne. Im Moment beschäftigen ihn ganz andere Dinge, nämlich wie er seine Familie vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland holen kann. Deshalb sei er anfangs auch genervt gewesen von seinem Mitangeklagten.

Weitere Angaben zur Sache verweigerte T. Auch er ist erheblich vorbestraft, darunter auch einschlägig. Insgesamt dreimal wurde er auch schon zu Haftstrafen verurteilt, u.a. wegen unerlaubter Einreise. Darauf angesprochen vom Richter, behauptete er, dass er „völlig grundlos im Gefängnis gesessen“ habe und es ihm langsam reiche, wie man mit ihm hier umgehe.

Um darzulegen, dass sein Mandant möglicherweise gar keinen Vorsatz zum Diebstahl hatte, fragte der Pflichtverteidiger T., ob er denn gewusst habe, was sein Mitangeklagter plante, als er ihm half, die fünf Flaschen Whisky aus einer Kühlbox in dessen Rucksack zu stopfen? „Das ist eine völlig überflüssige Frage“, antwortete sein Mandant schnippisch über seine Dolmetscherin.

Irrtümlich falschen Zeugen geladen

Eigentlich hatte das Gericht noch den Mitarbeiter des Rewe-Marktes in Holzwickede als Zeugen hören wollen. Von dem Diebstahl soll es auch eine Videoaufzeichnung geben. Offenbar war aber ein anderen Zeuge irrtümlich geladen worden. Dieser – der Mitarbeiter eines Supermarktes in Hamm – konnte zur Sache nur wenig beitragen.

Nach einer längeren Pause, in der sich die Anwälte auch noch einmal mit ihren Mandanten beraten konnten, vertagte Richter Hüchtmann die Verhandlung. Zum neuen Termin soll dann auch der Zeuge geladen werden, der zu dem Diebstahl im Rewe-Markt aussagen kann.

Angeklagter droht Hungerstreik an

Dem Angeklagten T. schien diese Entwicklung so ganz und gar nicht zu gefallen. Er ließ über seine Dolmetscherin nachfragen, ob er seinen Verteidiger und auch den Richter ablehnen kann?

Richter Jörg Hüchtmann erklärte ihm daraufhin, dass er seinen Pflichtverteidiger zwar ablehnen kann. Aber nur, wenn es berechtigte Gründe dafür gibt und die könne er nicht erkennen. „Selbstverständlich können Sie sich auch einen eigenen Anwalt nehmen, wenn Sie den bezahlen können“, so Jörg Hüchtmann. „Ihren Richter können Sie sich allerdings bei uns noch nicht aussuchen.“

Worauf der Angeklagte T. erklärte, dass in den Hungerstreik treten und die Menschenrechtskommission einschalten wird. „Das können Sie gerne tun“, so Richter Hüchtmann. „Das ändert aber nichts daran, dass wir uns alle hier zum Fortsetzungstermin wiedersehen.“

schwerer Diebstahl


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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