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(Foto: Gerhard Gellinger - Pixabay)

Zwei junge Frauen lästern über Ex-Freund im Internet ab: 200 Euro Geldstrafe für jede von ihnen

Zwei junge Frauen, die über ihren Ex-Freund in den sozialen Medien abgelästert hatten, fanden sich heute unversehens vor dem Amtsgericht in Unna auf der Anklagebank wieder: Der Tatvorwurf war nicht von Pappe und reichte von übler Nachrede und Beleidigung bis zu Verleumdung.

Davon zeugte auch schon der Umstand, dass sich beide Angeklagten, die 20-jährige B. aus Holzwickede und die 23 Jahre alte F. aus Kamen, anwaltlichen Beistands versichert hatten.

Im April des Jahres sollen sich beide junge Frauen über ihren Ex-Freund in sozialen Medien öffentlich im Internet in herabwürdigender und beleidigender Weise geäußert haben. Bezeichnungen wie „Hackfresse“ wollte sich ihr Ex-Freund ebenso wenig von ihnen gefallen lassen, wie ihre Behauptungen, er habe ein teures Handy gestohlen und nach einem Parkplatzrempler mit Sachschaden nach einem Kirmesbesuch Fahrerflucht begangen.

Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung

Zumindest die Tatsachenbehauptungen ließen sich mit Zeugenvernehmungen, zusätzlichen Beweiserhebungen an weiteren Verhandlungstagen auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen, belehrte Richterin Birgit Vielhaber-Karthaus die Angeklagten. „Doch dann könnte es noch viel teurer werden für Sie.“  Stattdessen setzte die erfahrene Jugendrichterin zu einer Standpauke für die beiden jungen Frauen an, die beide gerade erst eine Ausbildung begonnen haben: „Sie sind doch zwei ganz anständige, nette junge Damen, die bisher völlig unbescholten sind. Ich frage mich wirklich, warum schreibt man dann einen solchen Mist und zieht in aller Öffentlichkeit über den Ex-Freund her?“

Genau diese Frage hatte auch der Verteidiger der Holzwickederin schon gestellt, wie er erklärte – und ihr offenbar auch schon mit Erfolg ins Gewissen geredet.

„Sie sind doch zwei ganz anständige, nette junge Damen, die bisher völlig unbescholten sind. Ich frage mich wirklich, warum schreibt man dann einen solchen Mist und zieht in aller Öffentlichkeit über den Ex-Freund her?“

– Birgit Vielhaber-Karthaus (Richterin)

Es habe „eine unschöne Trennung“ gegeben, wie eine der beiden Angeklagten andeutete. Beide junge Frauen zeigten sich heute auf der Anklagebank sichtlich kleinlaut und reumütig. Frank und frei räumten sie die Anklagevorwürfe ein. „Es lässt sich ja sowieso nicht mehr leugnen“, wie die 23-Jährige messerscharf erkannte.

Bei dieser Sachlage wollte die Richterin das Verfahren nicht unnötig in die Länge ziehen und regte deshalb eine vorläufige Einstellung nach § 153a der Strafprozessordung (StPO) gegen Zahlung einer Geldbuße an. Dem stimmten auch die übrigen Prozessbeteiligten zu.

Anschließend setzte sie auf 200 Euro fest, die nun jede der beiden Angeklagten an die Haushaltsstelle “Pädagogische Arbeit“ beim Kreis Unna zahlen muss. Die Erleichterung über dieses Urteil war den beiden jungen Frauen anschließend anzumerken. Bleibt zu offen, dass es ihnen auch eine Lehre sein wird.

Beeidigung, üble Nachrede, Verleumdung


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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