Wohl der Kinder im Blick: Schulung zur Kinderschutzfachkraft
Der Kreis Unna bietet im Dezember eine Fortbildung für Fachkräfte zur Kinderschutzfachkraft an. Kindeswohlgefährdung hat viele Gesichter: körperliche oder sexuelle Gewalt, Vernachlässigung oder psychische Verletzungen. Doch wie erkennt man, wenn ein Kind Gewalt erlebt hat? Wie sind Risiken zu identifizieren, einzuschätzen und Präventivmaßnahmen zu ergreifen? Wie umgehen mit Verdachtsfällen? Und welche Schutzmöglichkeiten bietet das Rechtssystem?
Antworten auf diese Fragen lernen Fachkräfte, die Anfang Dezember an einer Inhouse-Fortbildung teilnehmen, die durch Sina Feige, Koordinatorin Frühe Hilfen und Kinderschutz des Kreises Unna, organisiert wird.
Beratende Person zur Einschätzung der Gefahrensituation
In dieser Fortbildung werden durch einen externen Referenten Fachkräfte zur Kinderschutzfachkraft („Insoweit erfahrenen Fachkraft”) ausgebildet. Eine „Insoweit erfahrene Fachkraft“ ist die Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung.
Die Fortbildung enthält drei größere Themenblöcke, konkrete Fallarbeit und am Ende eine Abschlussprüfung.
Intern nehmen zehn Fachkräfte des Jugendamtes Kreis Unna teil – darunter Kolleginnen aus der Erziehungsberatungsstelle, dem Allgemeinen Sozialdienst und der Kitafachberatung. Extern nehmen ebenfalls zehn Fachkräfte aus Schulen, Kitas, dem Gesundheitswesen und dem Arbeitsbereich Flucht und Migration teil. Diese sind Netzwerkpartner des Netzwerkes Frühe Hilfen und Kinderschutz, das bereits seit vielen Jahren aktiv in den Kommunen des Kreises Unna (Bönen, Fröndenberg, Holzwickede) ist.
Qualität des Kinderschutzes weiter erhöhen
Durch die Teilnehmenden aus verschiedenen Arbeitsbereichen kann die Qualität des Kinderschutzes im Kreis Unna weiter erhöht werden.
Eine Kinderschutzfachkraft muss bei Verdachtsmomenten einer möglichen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen hinzugezogen werden.
Die gesetzliche Vorgabe, verankert in den Paragrafen 8a Abs. 4 und 8b Abs. 1 im Sozialgesetzbuch (SGB VIII), eine Kinderschutzfachkraft zum Prozess der Gefährdungsabschätzung hinzuzuziehen, will Qualität durch fachliche Kompetenzen im Beratungsprozess sicherstellen. Es ist ihre Aufgabe, den Prozess qualifiziert und strukturiert zu begleiten und die Kommunikation zwischen den beteiligten Akteuren zu instruieren.
Die Kinderschutzfachkraft bündelt Vorhandenes und sorgt für die Einleitung entsprechender Maßnahmen, die die Fachkräfte vor Ort erfüllen. PK | PKU