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Vorsatz für Unfallflucht auf A1 nicht haltbar: Freispruch

Wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort musste sich heute (6.1.) der 59-jährige Jürgen H. verantworten, der am 5. März vorigen Jahres in einen Verkehrsunfall auf der Autobahn 1 in Höhe Holzwickede verwickelt war.

Gegen 9 Uhr morgens war der Angeklagte mit seinem Pkw Volvo auf der A1 in Fahrtrichtung Bremen unterwegs, als er in Höhe Holzwickede einen Lkw überholte und dabei einen VW Golf übersehen haben soll. Bei dem Ausweichmanöver verlor der Golf-Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte zunächst nach links gegen die Leitplanken, bevor sein Fahrzeug schließlich zum Stehen bringen konnte. Der Volvo-Fahrer setzte seine Fahrt dagegen unbeirrt fort, so die Anklage.

Nur Zeuge oder Unfallbeteiligter?

Gegen den Vorwurf der Fahrerflucht wehrte sich der 59-Jährige auf der Anklagebank. Er schilderte den Vorfall ganz anders:  Er habe den Lkw auf der rechten Fahrspur überholen wollen und sei deshalb nach links in die mittlere Fahrspur gewechselt, nachdem er kein weiteres Fahrzeug bemerkt hatte. Plötzlich sei der VW Golf von hinten auf der ganz linken Fahrspur aufgetaucht. Zunächst habe der Golf ihn noch ganz normal überholt. Nach etwa 50 Meter habe der Fahrer dann das Steuer verrissen und sei gegen die Leitplanken geschleudert. Er selbst habe noch ausweichen können. Mit einigem Abstand habe er dann seinen Volvo auf dem Randstreifen angehalten und überlegt, was zu tun sei. Daraufhin sei er zur nächsten Raststätte auf seinem Weg in Richtung Soest gefahren, habe dort angehalten und die Polizei angerufen. Der Polizei gegenüber habe er sich als Zeuge des Unfalls gemeldet und seine Personaldaten hinterlassen. Sich selbst will der Angeklagte immer nur als Zeuge des Unfalls, nicht als direkt Beteiligten gesehen haben.

Ein dritter Zeuge schilderte den Unfallhergang etwas anders als die beiden Beteiligten. Danach wollten der Volvo-Fahrer von der rechten und der Golf-Fahrer von der linken Fahrspur gleichzeitig in die mittlere Fahrspur wechseln.  Durch das abrupte Ausweichmanöver habe der Golf-Fahrer die Kontrolle über seinen Pkw verloren.

Diese von dem Zeugen geschilderte Situation sei typisch und komme im Straßenverkehr leider häufig vor, zeigte sich Richterin Malcherek überzeugt. Ein vorsätzliches Entfernen vom Unfallort des Angeklagten konnte die Richterin dagegen nicht erkennen. Aus diesem Grund lautete ihr Urteil für den 59-Jährigen: Freispruch.

Unfallflucht


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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