Vorbereitungen für Kinderimpfungen im Kreis Unna laufen: Vier Impfstellen im Kreis
Das Land hat Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren angekündigt. Der Schwerpunkt der Kinderimpfungen soll in den Praxen der Kinderärzte liegen. Zusätzlich sollen die Kreise und kreisfreien Städte im Land ab dem 17. Dezember Kinderimpfungen anbieten. Im Kreis Unna laufen seit einigen Tagen dafür die notwendigen Vorbereitungen.
„Wir wussten ja, was auf uns zukommt, deshalb haben wir schon vor ein paar Tagen angepackt und mit der Arbeit begonnen“, so Landrat Löhr. „Allerdings haben wir erst mit Impfungen ab dem 20. Dezember gerechnet. Kurzfristig mussten wir also unsere Pläne ändern, um pünktlich zum 17. Dezember die ersten Termine anbieten zu können.“
Organisation der Kinderimpfungen
Die Impfung von Kindern soll in gesonderten Impfstraßen stattfinden. Neben der Impfstelle Unna (zwei Impfstraßen) gibt es auch in Bergkamen-Werne, Hafenweg 10, ihn Schwerte Rathaus, Rathausstr. 31 sowie in Lünen, Borker Str. 56-58 weitere Impfstellen. Eine Terminbuchung ist vorab notwendig. Termine sollen buchbar sein über www.kreis-unna.de/gegencorona. Daran wird derzeit gearbeitet – zum Beginn der nächsten Woche sollen die Arbeiten abgeschlossen sein.
In der Impfstelle Unna an der Platanenallee 20a sind zusätzliche, kurzfristige Termine für Kinder vorgesehen:
Freitag, 17. Dezember von 14 bis 18 Uhr
Samstag, 18. Dezember von 9 bis 13 Uhr
Sonntag, 19. Dezember von 9 bis 13 Uhr
In den Winterferien ab dem 20. Dezember wird der überwiegende Teil der zur Verfügung stehenden Termine für Kinderimpfungen geblockt.
In der Impfstelle Unna werden zu diesen Zeiten in zwei Impfstraßen Kinder geimpft:
Montag, 20. Dezember von 13 bis 18.30 Uhr
Dienstag, 21. Dezember 8 bis 13.30 Uhr
Mittwoch, 22. Dezember von 13 bis 18.30 Uhr
Donnerstag, 23. Dezember 8 bis 13.30 Uhr
Montag, 27. Dezember von 13 bis 18.30 Uhr
Dienstag, 28. Dezember 8 bis 13.30 Uhr
Mittwoch, 29. Dezember von 13 bis 18.30 Uhr
Donnerstag, 30. Dezember 8 bis 13.30 Uhr
Montag, 3. Januar von 13 bis 18.30 Uhr
Dienstag, 4. Januar 8 bis 13.30 Uhr
Mittwoch, 5. Januar von 13 bis 18.30 Uhr
Donnerstag, 6. Januar 8 bis 13.30 Uhr
Freitag, 7. Januar von 13 bis 18.30 Uhr
Am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar bleiben alle Impfstellen geschlossen.
Kinder werden mit dem speziellen Kinder-Impfstoff der Firma BioNTech geimpft. Es sind zwei Impfdosen zur vollen Immunisierung erforderlich. Der Abstand zwischen den Impfungen soll drei Wochen betragen. Booster Impfungen für Kinder sind derzeit nicht vorgesehen. Der Zweitimpftermin kann direkt bei der Buchung des ersten Termins mitgebucht werden.
Begrenzter Impfstoff
„Wir arbeiten daran, weitere Angebote auf den Weg zu bringen“, so Uwe Hasche, Gesundheitsdezernent. „Allerdings wird uns der Impfstoff für die Kinderimpfungen zugeteilt und er reicht nicht für sämtliche Impfangebote.“ Der Bund stellt bundesweit zunächst 2,4 Millionen Impfdosen für die genannte Altersgruppe zur Verfügung. Das Verteilen auf die Bundesländer erfolgt nach Angaben des Ministeriums entsprechend des Anteils der Kinder in der Altersgruppe. Rund 24.300 Kinder zwischen fünf und elf Jahren gibt es laut dem Statistischem Landesamt IT.NRW im Kreis Unna.
„Wir bekommen zur Weiterverteilung auf die Impfstellen also rund 8.000 Impfdosen für die Durchführung der Erst- und Zweitimpfungen geliefert“, so Amtsapothekerin Sandra Pflanz. „Diese werden dann auf die Impfstellen nach der Anzahl der vergebenen Termine verteilt.“
STIKO: Keine generelle Impfempfehlung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat gestern ihre Stellungnahme veröffentlicht. Sie gibt keine generelle Impfempfehlung. Sie empfiehlt die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren für Kinder mit Vorerkrankungen. Zusätzlich wird sie Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden.
Kinder ohne Vorerkrankungen und ohne Kontakt zu Risikopersonen sollen dennoch nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden können, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern besteht. Eine Einwilligungserklärung für die Impfung der Kinder ist Pflicht und ist ausgefüllt zur Impfung mitzubringen. Sie wird über www.kreis-unna.de/impfen in der nächsten Woche zum Herunterladen und Ausfüllen bereitstehen.
„Impfungen von Kindern sollen in den Impfstellen des Kreises durch Kinderärzte und Hausärzte durchgeführt werden“, so Gesundheitsdezernent Uwe Hasche. „Wir rechnen auch mit einem höheren Beratungsbedarf bei den Eltern.“ PK | PKU