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Voraussetzung für Kita-Neubau: Rat konkretisiert Planungsrecht einstimmig

Diese offizielle Planskizze der Gemeinde war heute Grundlage des Ratsbeschlusses für den Kita-Neubau. Sie zeigt die Lage des Baukörpers (rot) sowie die Bedarfszufahrt mit Wendemöglichkeit (gelb) und das Baugrundstück (grün) nördlich des Parkplatzes Kirchstraße. (Skizze: Gemeinde Holzwickede)

Einstimmig bei 14 Enthaltungen hat am Dienstagabend der Gemeinderat die Änderung des Bebauungsplanes 8a „Gemeindliche Mitte“ zur Errichtung einer Kita im Bereich des Emscherparks beschlossen. Damit sind die rechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einerKita auf der Fläche des ehemaligen Hauses Dudenroth nördlich des Parkplatzes Kirchstraße geschaffen.

Der Bebauungsplan sieht eine bebaute Fläche mit einem gedrehten Baukörper vor, so dass ein umfassender Schutz für die vorhandenen Bäume gegeben ist. Die verkehrliche Erschließung erfolgt aus Richtung der Hamburger Allee. Eine Hol- und Bringzone ist nicht mehr vorgesehen, jedoch eine Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge. Lediglich vier Stellplätze sind auf dem Kita-Grundstück vorgesehen, die über eine Bedarfszufahrt erreicht werden können. Diese Zufahrt ist ansonsten ausschließlich Rettungs- und Versorgungsfahrzeugen (Müll, Lieferanten) vorbehalten.

Kein neues Bebauungsplanverfahren nötig

In der unmittelbar vorangegangenen Sitzung des Planungs- und Bauausschusses hatte Ralf Bessinger für die Verwaltung noch einmal erläutert, was es mit dem heutigen Beschluss auf sich hat: „Es handelt sich nicht um eine echte Änderung, sondern vielmehr um eine um eine Berichtigung oder Konkretisierung des gültigen Bebauungsplanes.“  Aus diesem Grund könne die Kita auch weiterhin in einem beschleunigten Verfahren errichtet werden. Ein neues bzw. separates Verfahren sei nicht notwendig. „Dieses Vorgehen ist nicht angreifbar, sondern vom Gesetzgeber ausdrücklich so vorgesehen“, betonte Bessinger auf Nachfrage des SPD-Sprechers Manfred Matysik.

Beigeordneter dementiert Pro-Park-Sprecher

Da sich dessen Nachfrage auch auf das Bürgerbegehren bezogen hatte, stellte der 1. Beigeordnete Bernd Kasischke  in der folgenden Ratssitzung noch einmal ausdrücklich klar: „Wir nehmen ja auch eine kleine Änderung des Flächennutzungsplanes vor.“  Zur Frage, ob ein Bürgerbegehren  zulässig ist, warte er noch auf eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes:  „Die liegt noch nicht vor. Ich bin da in der Presse nicht richtig wiedergegeben worden. Deshalb bitte ich noch um etwas Geduld. Im Übrigen gibt es ja auch noch kein Bürgerbegehren.“

Auch der Emscherblog hatte über eine Versammlung der Initiative „Pro Park“ berichtet, in der ihr Sprecher Peter Steckel mitgeteilt hatte, dass ihm der Beigeordnete offiziell bestätigt habe, dass laut einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes ein Bürgerbegehren gegen den heutigen Beschluss zulässig sei.

Emscherpark, Kita-Neubau


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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