Veterinärbehörde: Größte Vorsicht bester Schutz vor Afrikanischer Schweinepest
Von Osteuropa breitet sich die Afrikanische Schweinepest aus. Die Kreis-Veterinärbehörde rät daher Tierhaltern, Jägern und Tierärzten zu größter Aufmerksamkeit und hat ihrerseits bereits reagiert: Per Verfügung wird die eigentlich am 15. Januar beginnende Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben.
Zudem sind Jäger, die Wildschweine geschossen haben, weiter aufgefordert, Proben einzusenden und amtlich untersuchen zu lassen. „Die bisher untersuchten Proben waren bislang alle negativ“, sagt Kreisveterinärdirektor Dr. Tobias Kirschner. Die aktuellsten Jagdzahlen liegen für das Jagdjahr 2016/2017 vor. Danach wurden 322 Stück Schwarzwild geschossen bzw. als Fallwild registriert. Zum Vergleich: Im Jagdjahr 2015/2016 waren es 306 Tiere.
Vorbeugende Maßnahmen
Zum Schutz vor einer Einschleppung ist neben Vorbeugung ein funktionierendes Frühwarnsystem wichtig, das auf frühzeitiges Erkennen und schnelle Labordiagnose setzt. „Die gefährliche Tierseuche befällt Hausschweine und Wildschweine, ist für Menschen aber ungefährlich“, betont Dr. Kirschner. „Einen Impfstoff gegen die tödliche Tierseuche gibt es nicht.“
Die Kreis-Veterinäre beobachten die Situation und sind in engem Kontakt mit Landwirten und Jägern. Schweinehaltern raten die Experten zum Einzäunen ihrer Betriebe. „Für größere Betriebe ab 700 Schweinen ist das bereits Pflicht“, erklärt Kirschner. Mit dieser präventiven Maßnahme soll verhindert werden, dass Wildschweine, die das Virus in sich tragen, die Hausschweine infizieren.
Derzeit gibt es im Kreisgebiet Unna und der Stadt Hamm, für die der Kreis ebenfalls als Veterinärbehörde tätig ist, rund 214.000 Schweine in etwa 320 Betrieben.
Die Kreis-Veterinäre haben auch einen Verhaltens-Tipp für Bürger: Das widerstandsfähige Virus überlebt monatelang in gepökelten und geräucherten Waren wie Salami. „Jeder, der Lebensmittel mit Schweinefleisch achtlos in die Landschaft wirft, kann den Weg der tödlichen Tierseuche zu den heimischen Wildschweinen ebnen“, macht Dr. Tobias Kirschner deutlich.
Weitere Informationen
Die Afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig und wird in Deutschland auf Grundlage der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und Afrikanische Schweinepest (Schweinepestverordnung) bekämpft.
Die Verfügung des Kreises findet sich im Internet unter www.kreis-unna.de (Stichwort „Amtsblatt“). Umfangreiche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de sowie beim Friedrich-Loeffler-Institut unter www.fli.de zu finden. (PK | PKU)