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Verurteilter Raser in Berufung erfolgreich: 27-Jähriger bekommt Führerschen zurück

Vor dem Amtsgericht Unna war der 27-Jährige im August wegen Gefährdung des Straßenverkehr und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro und einem Jahr Führerscheinentzug verurteilt worden. Vor allem der Entzug der Fahrerlaubnis schmerzte den 27-jährigen Holzwickeder, weshalb er in die Berufung ging. Vor der 45. Kammer des Landgerichts Dortmund fand heute (18. Dezember) die Berufungsverhandlung statt.

Der Unfall, für den der 27-Jährige nach Ansicht des Amtsgerichts  verantwortlich ist, war folgenschwer: Am 19. Juli 2019 war er morgens um 6.17 Uhr auf der Werler Straße in Unna am Steuer seines VW Scirocco mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in den Pkw einer 54 Jahre alten Autofahrerin gerast, die aus einer Seitenstraße in Höhe der Gaststätte Onkel Albrecht (Landhaus Hellweg) auf die alte B1 einbiegen wollte. Der Angeklagte befand sich zwar auf einer vorfahrtberechtigten Straße. Weil er aber deutlich schneller als die erlaubten Tempo 70 gewesen sei, habe er sich grob verkehrswidrig verhalten. Die Geschädigte habe ihn nicht rechtzeitig erkennen können, begründete der Unnaer Richter sein Urteil.

Unfall in Höhe Onkel Albrecht

Zu dieser Erkenntnis gelangt war er gelangt, nachdem ein Zeuge ausgesagt hatte, dass er kurz vor dem Unfall von dem 27-Jährigen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholt worden sei. Der Zeuge will vorschriftsmäßige 70 km/h gefahren sein, der überholende Angeklagte aber „etwa 120 km/h“, schätzte der Zeuge.  Die bei dem Unfall erheblich verletzte Geschädigte sagte aus, dass sie vor dem Einbiegen auf die Werler Straße nach rechts und links gesehen habe, aber „nach rechts auf der sehr langen Geraden bis zum nächsten Hügel niemand zu sehen“ gewesen sei. Urplötzlich sei der Scirocco dann da gewesen.

Aufgrund dieser Zeugenaussagen, aber auch des Schadensbildes sah der Amtsrichter den Tatvorwurf der Verkehrsgefährdung und fahrlässigen Körperverletzung als erwiesen an. Der Angeklagte habe sich zwar auf einer vorfahrtberechtigten Straße befunden, aber dennoch den Unfall verursacht, weil er entgegen seinen Beteuerungen viel zu schnell gefahren sei.

Die Kammer des Landgerichts sah das heute etwas anders: Es sei zumindest problematisch eine Mindestgeschwindigkeit festzustellen, allein aufgrund von Zeugenaussagen und ohne Gutachten eines Sachverständigen. Ob der 27-Jährige für die Unfallgegnerin sichtbar gewesen ist oder nicht, sei aber letztlich nur zu klären, wenn man weiß, wie schnell er gefahren sei.

Einstellung gegen 1.500 Euro Geldstrafe

Ein Sachverständiger könnte dies klären. Allerdings nicht zeitnah, so dass dem 27-Jährigen, dessen Hauptziel es ja ist, seine Fahrerlaubnis möglichst schnell vor Ablauf der acht Monate zurück zu bekommen, nicht geholfen wäre. Da der Angeklagte seine Fahrerlaubnis schon seit vier Monaten entbehrt und er zudem keinerlei Vorstrafen hat und auch als Verkehrssünder bisher nur einmal vor vier Jahren aufgefallen war, stellte die Kammer das Verfahren gegen den 27-Jährigen nach § 153a gegen ein.

Voraussetzung dafür ist, dass der Angeklagte 1.500 Euro, zahlbar in sechs Raten, an „Die Brücke Dortmund“ e.V. zahlt, einen Verein der Straffälligenhilfe leistet.

Seinen Führerschein bekam der 27-Jährige vom Richter noch im Gerichtssaal wieder ausgehändigt.  


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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