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Verkehrsrowdy im Wohnmobil verursacht Unfall im Unnaer Kreuz: 1.750 Euro Geldstrafe und ein Monat Fahrverbot

Wenn zwei Verkehrsteilnehmer auf der Autobahn aneinander geraten, ist es oft so, dass der „Rowdy“ im schnelleren Auto sitzt und nicht in einem Wohnmobil. In dem Fall, der heute (18. Januar) vor dem Amtsgericht Unna verhandelt wurde, ist es allerdings genau umgekehrt gewesen.

Laut Anklage soll ein 63-jährige Holzwickeder am Steuer seines Wohnmobils am 3. Mai vorigen Jahres gegen 17.35 Uhr auf der Autobahn (A1) unterwegs gewesen sein, als er im Unnaer Kreuz in Richtung Dortmund abbiegen wollte. Weil dichter Verkehr herrschte und der später Geschädigte ihn in seinem Pkw nicht einscheren lassen konnte oder wollte, soll der Wohnmobilist ihn bei Überholvorgängen bedrängt und dabei auch mehrfach eine durchgezogene Linie überfahren haben. Schließlich erzwang er sich das Einscheren, schrammte dabei mit seinem Wohnmobil am Pkw des Geschädigten entlang und zwang diesen zu einer Vollbremsung. Statt anzuhalten, setzte der Holzwickeder seine Fahrt danach unbeirrt fort, nicht ohne seinem Unfallgegner auch noch den Mittelfinger zu zeigen.  Der Unfallgegner verfolgte das Wohnmobil und rief dabei von unterwegs die Polizei. Die konnte das Wohnmobil in Holzwickede stoppen.

Gefährung, Beleidigung, Nötigung, Fahrerflucht

Wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Beleidigung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort musste sich der Holzwickeder heute vor dem Amtsgericht verantworten.

Gleich nach Eröffnung der Anklage wies Richter Jörn Granseuer den Angeklagten und seine Verteidigerin darauf hin, dass nach Lage der Dinge für den Holzwickeder auch ein Entzug des Führerscheins mit anschließender Sperrfrist in Betracht kommen könnte, falls es zur Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmung komme. Sollte der Angeklagte vorher ein Geständnis ablegen, müsse er, in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, nur mit einem Fahrverbot und einer Geldstrafe rechnen.

Führerscheinentzug als „Damoklesschwert“

Der Holzwickeder und seine Verteidigerin zogen sich daraufhin zur Beratung zurück. Danach räumte der Holzwickeder seine Vergehen ein, auch wenn er „den Unfallhergang eigentlich anders sieht“, so seine Verteidigerin: In Anbetracht des drohenden Führerscheinentzugs, der „wie ein Damoklesschwert über meinem Mandanten hängt“, so die Verteidigerin, räumte der 63-Jährige aber „die Tatvorwürfe in vollem Umfang“ ein.

Den einzigen neutralen Zeugen wollte der Richter trotzdem noch kurz vernehmen. Der 32 Jahre alte Zeuge gab an, dass zur Unfallzeit viel Verkehr herrschte auf der A1 und der Fahrer des Wohnmobil den Pkw, der „ganz normal gefahren“ sei, überholen wollte, obwohl weder vor noch hinter dem Pkw Platz zum Einscheren war. Schließlich überholte das Wohnmobil den Pkw beim Abbiegen und touchierte den Pkw dabei auch. Dennoch setzte der Holzwickeder seine Fahrt fort.  

Die Staatsanwältin sah nach dieser Aussage und dem vorherigen Geständnis die Anklagevorwürfe als erwiesen an und plädierte auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen a‘ 35 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Dem widersprach die Verteidigung nicht.

Weiterfahrt teilweise nachvollziehbar

Das Urteil von Richter Jörn Granseuer lautete schließlich auf 50 Tagessätze a‘ 35 Euro und ein Monat Fahrverbot für den Holzwickeder. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens tragen.

In seiner Urteilbegründung wies der Richter darauf hin, dass der Angeklagte nach seinem Geständnis und auch der Zeugenaussage zweifelsfrei falsch gefahren und den Unfall verursacht habe. Dass er anschließend nicht angehalten, sondern weitergefahren ist, sei wie von ihm angeführt in gewissem Rahmen sogar nachvollziehbar, da man sich auf einer viel befahrene Autobahn befand. „Aber bis nach Holzwickede zu fahren, dass ist schon arg weit“, so der Richter. Strafmildernd wirkte sich auch aus, dass der Angeklagte bisher laut seinem Straf- wie auch Verkehrsregister nicht in Erscheinung getreten ist. „Allerdings hätte durch ihr Verhalten auch noch weit Schlimmeres passieren können“, ermahnte der Richter den Angeklagten, der sich nicht zuletzt auch selbst geschädigt habe.

Darum sei das einmonatige Fahrverbot und die Geldstrafe von 1.750 Euro angemessen. Der Tagessatz von 35 Euro erklärt sich durch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Holzwickeders.

Verkehrsrowdy, Wohnmobil


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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