Verkehrsausschuss lehnt zusätzliche Sicherungsmaßnahmen auf Sölder Straße ab
Die Sicherung des Fu0- und Radweges neben der Sölder Straße im Abschnitt zwischen der Schäferkampstraße und der Landskroner Straße war ebenfalls Thema im Verkehrsausschuss am Donnerstagabend (16.11.) Anlass war der Antrag der Grünen, di diesen Abschnitt als Gefahrenbereich ausgemacht haben.
Auf diesem Streckenabschnitt sei Tempo 50 erlaubt, was ohnehin schon schnell ist. Trotzdem werden oft noch schneller gefahren. Außerdem sei die Fahrbahn so schmal, dass Fahrzeuge im Begegnungsverkehr häufig auf den Rad- und Fußweg ausweichen. Die Praxis gefährde Fußgänger, besonders Kinder. Zudem werde der Rad- und Fußweg dabei zunehmend beschädigt. Das Fahren mit zwei Rädern über den Rad- und Fußweg stellt laut Straßenverkehrsordnung auch eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar, wie der sachkundige Bürger der Grünen, Marco Tusche, im Ausschuss ausführte. Das Überfahren des Rad- und Gehweges sei bei der Bauausführung seinerzeit jedoch genauso vorgesehen worden von der Gemeinde.
Die Grünen beantragten deshalb eine Entschärfung der Gefahrensituation entweder durch eine deutliche Anhebung der Bordsteine oder durch das Aufstellen von reflektierenden Pollern oder Absperrpfosten.
Michael Arnold von der Straßenverkehrsbehörde des Kreises erinnerte im Ausschuss daran, dass es sich nicht um eine verkehrsrechtliche, sondern um „eine bauliche Frage“ handelt. Im Planungs- und Bauausschuss war der Antrag der Grünen jedoch schon abgelehnt worden, weil man keinen Handlungsbedarf gesehen habe.
Soweit es das Verkehrsrecht angeht, räumte Arnold sogar ein: „Eigentlich müsste jeder, der den Rad- und Gehweg überfährt ein Knöllchen kriegen.“ Als die Regelung seinerzeit vorgesehen wurde, habe es sich allerdings auch noch um einen Außenbereich gehandelt. Auch Tempo 30 wäre keine Lösung in diesem Bereich. Denn dann müssten Radler auch wieder auf der Fahrbahn fahren. Erfahrungsgemäß würde das frei Feld auf beiden der Sölder Straße auch zum schnelleren Fahren verleiten. „Dann käme sofort wieder der Wunsch nach Blitzen.“ In diesem Abschnitt der Sölder Straße wäre es aber sehr schwierig das entsprechende Gerät und Fahrzeug aufstellen, weil es an Platz fehlt. Deshalb wäre nach Ansicht der Straßenverkehrsbehörde wohl ein höherer Bordstein die bessere Lösung.
Mit knapper Mehrheit von einer Stimme folgte der Verkehrsausschuss jedoch der Beschlussempfehlung der Verwaltung und lehnte den Antrag der Grünen ab. Allein die Tatsache, dass Fußgänger parallel zur Fahrbahn auf einem Gehweg unterwegs sind, begründe noch keine Gefahrenlage. Eine Ausdehnung der Tempo-30-Zone sei aus den dargelegten Gründen nicht sinnvoll. Durch das Setzen von Pollern zwischen Straße und Gehweg werde der Begegnungsverkehr eingeschränkt. Der Effekt sei fraglich und die Poller stellten sogar eine erhöhte Gefahr für den Radverkehr dar. Das Einrichten von Haltebuchten sei dagegen wegen der Straßenbreite von 4,60 m nicht möglich.
Gegen den Antrag der Grünen stimmten die Vertreter der SPD, CDU und FDP. Der Bürgerblock, so ihr Sprecher, hätte zumindest prüfen wollen, ob die Gemeinde einen Ackerstreifen zur Verbreiterung der Sölder Straße in diesem Bereich erwerben könnte.
Sölder Straße, Verkehrsausschuss