Verkehrsausschuss lehnt Tempo 30 auf Hauptstraße ab: Einheitliches Tempolimit kommt trotzdem
Darauf haben viele man in Holzwickede lange gewartet: Mit einer neuen Verwaltungsvorschrift hat der Gesetzgeber in Düsseldorf ermöglicht, den „Flickenteppich“ aus Tempo 30-Abschnitten auf Landstraße wie der Hauptstraße zu schließen. Damit können nun auch die Tempo 50-Abschnitte verkehrsberuhigt werden, sofern nicht länger als 300 Meter sind.
Im Verkehrsausschuss gestern stand das Thema Tempo 30 auch auf der Tagesordnung. Wie sich erst ganz am Ende der Sitzung herausstellen sollte, waren die hitzigen Diskussionen, die sich zuvor an diesem Thema in der Sitzung entzündeten, genauso überflüssig wie der eine oder andere Antrag.
Der Reihe nach: Die SPD hatte für die Sitzung gestern den Antrag gestellt, die Teilabschnitte der Hauptstraße, auf denen noch Tempo 50 gilt, ebenfalls auf Tempo 30 anzupassen. Begründet wurde das von der SPD mit dem Lärmschutz. Allerdings wäre die Einführung von Tempo 30 mit diesem Argument laut Straßenverkehrsbehörde unzulässig, da der immer noch aktuelle Lärmaktionsplan der Gemeinde die betreffenden Straßenabschnitte als lärmtechnisch völlig unkritisch ausweist. Folgerichtig empfahl die Verwaltung, sei der SPD-Antrag abzulehnen. Gleiches gilt auch für einen weiteren Antrag der SPD mit ähnlicher Stoßrichtung, der auf eine Verkehrsberuhigung durch Tempo 30 im Bereich Friedhof-, Goethe- und Bahnhofstraße zielt (Emscherblog berichtete).
SPD-Anträge nach Rechtslage unzulässig und abgelehnt
In der Sitzung erläuterte Michael Arnold von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Kreises die Rechtslage: Danach gebe der Lärmaktionsplan für Holzwickede nicht die Argumente her für die Einführung von Tempo 30 in den beantragten Bereichen. Daran müsse man sich halten. SPD-Sprecher Manfred Matysik nahm die Rechtslage zähneknirschend zur Kenntnis. Gleichzeitig machte er aber deutlich, dass seine Fraktion eine Verkehrsberuhigung in den genannten Abschnitten für sinnvoll und richtig halte und deshalb auch an ihren Anträgen festhalte.
CDU-Sprecher Frank Lausmann erinnerte daran, dass die Rechtslage doch schon seit vielen Jahren bekannt sei und in der Vergangenheit alle Versuche von unterschiedlicher Seite, auf der Haupt- oder Nordstraße eine Verkehrsberuhigung einzuführen, gescheitert seien. „Ich habe mich deshalb gefragt, ob wir denn schon wieder Kommunalwahl haben, als ich ihre Anträge gesehen habe“, so Lausmann süffisant zum SPD-Sprecher.
Der Verkehrsausschuss lehnte die SPD-Anträge prompt gegen die Stimmen der Antragsteller ab. Da spätestens im kommenden Jahr der Lärmaktionsplan für Holzwickede fortgeschrieben werden muss, soll das Thema Tempo-Limit aber ausdrücklich auf der Agenda bleiben.
Gesetzgeber mach Lückenschluss möglich
Symptomatisch für die teils chaotische geführte Sitzung gestern war, dass die ganze Aufregung zumindest in einem wesentlichen Punkt völlig überflüssig war. Hätten die Mitglieder, allen voran der Ausschussvorsitzende Dietmar Appel (Die Grünen), nur richtig hingehört, was der Vertreter der Straßenverkehrsbehörde bei seinen Erläuterungen zur Rechtslage erklärte und dann am Ende der Sitzung unter Punkt Mitteilungen noch einmal präzisierte: Der Gesetzgeber hat nämlich eingesehen, dass in vielen Kommunen aufgrund der bestehenden Rechtslage auf Landstraßen „Flickenteppiche“ von wechselnden Tempolimits entstanden sind und eine neue Möglichkeit geschaffen: Sofern die Teilstücke mit Tempo 50 nicht länger als maximal 300 Metern sind, dürfen diese Abschnitte mit Tempo 30 aufgefüllt werden, um den „Flickenteppich“ zu vereinheitlichen.
„Flickenteppiche“ in Holzwickede werden vereinheitlicht
Konkret heißt das für die Hauptstraße, dass auch ab Aloysiusschule durchgehend bis zum Landweg Tempo 30 möglich ist (wie von der SPD beantragt). Weil das Tempolimit vor den Schulen und Kitas zeitlich beschränkt ist, gilt dies natürlich auch für die aufzufüllenden Teilstücke, wie Arnold erläuterte. Neben der Hauptstraße können auch die gestückelten Tempolimits auf der Unnaer Straße und der Opherdicker Straße beseitigt werden. „Wir werden Tempo 30 in den genannten Bereichen zeitnah umsetzen“, kündigt Michael Arnold an. „Außerdem werden wir prüfen, wo überall noch Tempo 30 durch die neue Verordnung möglich geworden ist.“
Damit dürfte auch ein weiter Bürgerantrag hinfällig geworden sein, mit dem der Hengser Ortsvorsteher Volker Schütte heute die Einführung von Tempo 30 auf der Unnaer Straße in Höhe der Straße Am Wollberg beantragt. „Auch in diesem Bereich dürfen und werden wir Tempo 30 einführen“, kündigt Arnold an.
Michael Schmidt
Hallo Herr Gräbner,
Danke für den Beitrag.
Ich hatte Herrn Arnold eigentlich so verstanden, dass die Tempo 30 Zone spätestens 300 m südlich des Hokuspokus Kindergartens enden muss.
Das reicht leider nicht ganz bis zum Landweg.
Wir werden sehen.
Peter Gräber
Das könnte auch durchaus richtig sein, mal abwarten. So ganz genau wurde das ja nicht in der Sitzung erläutert, ebenso wenig wie der genaue Wortlaut dieser Verordnung oder die weiteren Straßen, wo diese ebenfalls noch zur Anwendung kommen kann. Da hieß es nur von Herrn Arnold: Wir werden das prüfen und dann auch umsetzen, wo es möglich ist.
Michael Schmidt
Ich habe mich mal in die entsprechende Verodnung eingelesen.
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm
Zu Zeichen 274 Zulässige Höchstgeschwindigkeit ist da unter Punkt XI notiert:
Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken, soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (z. B. Bring- und Abholverkehr mit vielfachem Ein- und Aussteigen, erhöhter Parkraumsuchverkehr, häufige Fahrbahnquerungen durch Fußgänger, Pulkbildung von Radfahrern und Fußgängern) vorhanden ist. Dies gilt insbesondere auch auf klassifizierten Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Vorfahrtstraßen (Zeichen 306). Im Ausnahmefall kann auf die Absenkung der Geschwindigkeit verzichtet werden, soweit etwaige negative Auswirkungen auf den ÖPNV (z. B. Taktfahrplan) oder eine drohende Verkehrsverlagerung auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten ist. In die Gesamtabwägung sind dann die Größe der Einrichtung und Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und Querungshilfen (z. B. Fußgängerüberwege, Lichtzeichenanlagen, Sperrgitter) einzubeziehen. Die streckenbezogene Anordnung ist auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen. Die beiden Fahrtrichtungen müssen dabei nicht gleich behandelt werden. Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten (einschließlich Nach- und Nebennutzungen) festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.
Das bedeutet, das eine 30er Strecke vor den Schulen oder dem Kindergarten max. 300m lang sei darf.
Dadurch enstehen nun die Lücken.
Neu seit ca. November 2021 ist Punkt XII:
Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei.
Das bedeutet vereinfach gesagt:
Aloysiusschule 300m
Lücke 300m
Dudenrothschule 300m
Lücke 300 m
DRK Kindergarten 300m
Wenn ich die aktuellen Geschwindigkeitsregeln auf der Hauptstraße richtig verstehe, geht die „Lärmschutzone“, von Norden kommende bis zur Kreuzung Haupt-/Josef-/Kirchstraße.
Direkt danach startet die 30er Strecke „Schule“.
Wenn man nun von der Kreuzung Haupt-/Josef-/Kirchstraße 1500m Richtung Hengsen fährt käme man tatsächlich bis hinter den Landweg.
Da aber die streckenbezogene Anordnung auf den unmittelbaren Bereich der Einrichtung und insgesamt auf höchstens 300 m Länge zu begrenzen ist darf die Beschränkung bis max. zur Melchiorstraße reichen.
Alles sehr theoretisch, aber so wie ich Herrn Arnold kennengelernt habe, wird er es schon richtig machen. Meiner Meinung nach hat er den höchsten Sachverstand zu dem Thema.
Mike
Am Besten die Hauptstraße ganz sperren und links und rechts Fahrrad Bügel anbringen. Die vor Hoppy werden so toll benutzt, ein reines Erfolgsmodell!
Michael Schmidt
Das ist leider nicht möglich Mike.
Dazu müßte erstmal die neue Umgehungsstraße gebaut werden.
Das wird aber seit Jahrzehnten von Grünen und Bürgerblock bekämpft.
Völlig gegen das Interesse der Bürger im Zentrum und an der Hauptstraße.
So müssen sich die Autofahrer weiter durch den Ort quälen und die Anwohner starke Nerven haben.
Karl
Wer quält sich in Howi durch den Ort? Das ab und zu mal anhalten ist sicherlich den vielen Ampeln geschuldet. Ich als Anwohner fühle mich dadurch nicht beinträchtigt.
Vielleicht sind sie „Zugezogener“.
Ich hoffe nur das diese Umgehungsstraße nie kommen wird.
Tom
Karl, ich kann da nur zustimmen. Ich rolle entspannt durch Holzwickede, von Qual keine Spur. Nur manchmal nervt der Schwerlastverkehr Richtung Schwerte/Hagen, der die A1 umfahren möchte. Und genau der wird die neue Umgehungsstrasse auch nutzen. Nichts für Anwohner, welche die Holzwickeder Mitte vermeiden wollen – Umleitung für die A1. In diesem Sinne möge es noch lange dauern, bis die Natur dort zubetoniert wird.
Michael Schmidt
Ich finde es sehr interessant, dass Sie Menschen als Zugezogene oder nicht Zugezogene bewerten.
Haben den Zugezogen nicht das gleiche Recht auf eine Meinung wie nicht Zugezogene?
Aber zur Sache.
Natürlich ist es immer subjektiv ob man sich vom Straßenlärm gestört fühlt oder nicht.
Es ist auch subjektiv ob es schnell oder langsam durch den Ort geht.
Daher gibt es z.B. Lärmaktionsplan oder Planfeststellungen für Ortsumgehungen.
Im Lärmaktionsplan wurde ganz objektiv und wissenschaftlich begründet belegt das die Anwohner der Hauptstraße von Lärmbelästigung beeinträchtigt sind.
Hier der Link:
https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/4943d2f03b08e8679e7d7f4c58b267ce144080/holzwickede_lap_3_2019-05-06_kl_1.pdf
Die Ortsumgehung wurde ebenso geplant und genehmigt da ausreichend Verkehr über die Hauptstraße fährt.
Ich verstehe übrigens die Argumente gegen die Umgehungsstraße, akzeptiere diese auch.
Anderer Meinung bin ich trotzdem.
Anwohner
Wer sich in Howi durch den Ort quält? Da müssen Sie die Fahrer der rund 17.000 PKW fragen die pro Tag im Schnitt die Nordstraße passieren. Das können bei einer Einwohneranzahl von rund 18.000 Bewohnern in Holzwickede nicht alles Einheimische sein. Und die Zahlen sind von 2005…vermutlich sind es jetzt eher 20.000 – 25.000 PKW pro Tag.
Die Umgehungsstraße wäre ein Segen für den allergrößten Teil der Anwohner in Holzwickede und ich kann nur hoffen, dass dieses Jahr mit dem Bau der L 677n begonnen wird.
Gibt es da eigentlich was Neues Herr Gräber?
Peter Gräber
Nein, leider noch nicht. Ich werde Ihre Nachfrage aber zum Anlass nehmen, noch einmal nachzufragen. Ich möchte mit Blick auf die aktuelle Diskussion hier auf folgende Tatsache hinweisen: Selbstverständlich leben nicht alle Verkehrsteilnehmer auf den Straßen Holzwickedes auch hier in der Gemeinde (wo gibt es so etwas schon). Die Gemeinde Holzwickede ist seit einigen Jahren schon die Kommune mit den BUNDESWEIT meisten Berufspendlern! Diese Pendler (Nichteinheimischen od. Zugezogenen) kommen nicht etwa nach Holzwickede wegen der Sehenswürdigkeiten hier, sondern weil sie hier ihren Arbeitsplatz haben. Davon profitiert wiederum die gesamte Gemeinde Holzwickede mit allen Einheimischen hier.