Unterschlagung im Rewe bringt Holzwickeder zwei Monate hinter Gitter
25 Jahre ist er alt, der Holzwickeder, der sich heute (27.8.,) vor dem Amtsgericht in Unna wegen Unterschlagung zu verantworten hatte. Gegenüber den acht Eintragungen, die er in seinem Vorstrafenregister hat, darunter auch ein Diebstahl mit Waffen, mutet die Straftat, die er im Dezember vorigen Jahres im Rewe-Markt an der Hauptstraße beging, eher wie eine Bagatelle an: Als er im Dezember 2014 an der Kasse des Rewe-Marktes saß, hatte er 32,99 Euro daraus entnommen und den Fehlbetrag anschließend als Retoure für eine Flasche Champagner ausgegeben.
Als der 25-Jährige dabei erwischt wurde, leugnete er die Tat zunächst. Anschließend erstatte er jedoch den Geldbetrag. In der Verhandlung heute gab er die Tat unumwunden zu. Für den 25-.jährigen Holzwickeder ging es in der Verhandlung ohnehin um viel mehr. Denn als er die Unterschlagung beging, stand er schon unter vierfacher (!) Bewährung. Außerdem muss er sich demnächst noch vor dem Amtsgericht in Hagen wegen eines größeren Diebstahls verantworten.
Vierfach unter Bewährung: Noch viel längere Haft droht
Angesichts dieser Voraussetzungen fiel es nicht nur dem Anklagevertreter heute schwer, zu glauben, was der Holzwickeder von sich behauptete: Er habe sich gebessert und auch regelmäßig wegen seiner Alkohol- und Drogenprobleme so genannte Screenings besucht. Zumal die Bewährungshelferin des Holzwickeders über eher „unzuverlässigen Kontakten“ mit ihrem Schützling geklagt hatte.
Die Staatsanwaltschaft forderte deshalb auch sechs Monate Haft ohne Bewährung für den Angeklagten. Dem verschlug es daraufhin die Sprache: „Dafür finde ich keine passenden Worte“. Amtsrichter Christian Johann fand sie dagegen für den Angeklagten: Vielleicht führe er sich ja besser als vorher, aber wirklich gebessert habe sich ein Verhalten nicht, so der Richter in der Begründung seines Urteils von zwei Monaten Haft ohne Bewährung für den Angeklagten.
Ob der Holzwickeder Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegt, ist offen. Sollte er tatsächlich hinter Gitter wandern, wird es wohl bei den zwei Monaten nicht bleiben. Denn wenn seine übrigen Bewährungsstrafen widerrufen werden, wovon dann auszugehen ist, und auch noch das ausstehende Urteil des Hagener Gerichtes dazu kommen, wird der 25-Jährige wohl viele Monate mehr mehr in Haft verbringen müssen.