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Überstunden nicht gemeldet: 56-Jährige landet wegen Betrugs auf Anklagebank

Eigentlich hatte sie ihrem Arbeitgeber nur einen Gefallen tun wollen – doch dann verhedderte sich die  56-jährige Holzwickederin in den bürokratischen Fallstricken der  Arbeitsagentur und fand sich heute mit einer Anklage wegen Betruges vor dem Amtsgericht Unna wieder.

In der Zeit von Februar bis April vorigen hatte die 56-Jährige, die zu dieser Zeit Arbeitslosengeld bezog,  bei einem Gebäudedienst in Kamen eine Teilzeitarbeit aufgenommen und diese Tätigkeit der Arbeitsagentur Dortmund nicht angezeigt. Vor Antritt des neuen Arbeitsverhältnisses war ihr vom Arbeitgeber zugesagt worden, dass es sich um eine Tätigkeit von maximal 15 Stunden pro Woche handelt. Für den Bezug von Arbeitslosengeld wäre eine Tätigkeit in diesem Umfang unschädlich gewesen, wie es heute vor Gericht hieß.

In dem genannten Zeitraum gab es jedoch einen personellen Engpass und ihr Arbeitgeber bat die 56-Jährige darum, einzuspringen und eine Vertretung zu übernehmen. Die Holzwickederin stimmte zu. Wegen der Überstunden will sie zwar Bedenken gehabt und diese auch ihrem Arbeitsgeber mitgeteilt haben, sagte sie heute vor Gericht. Doch ihr Chef habe sie beruhigt: Sie solle sich keine Gedanken machen wegen der Arbeitsagentur. Es sei ja kein Dauerzustand und darum auch kein Problem. Insgesamt dreimal habe sie je zwei Überstunden geleistet, so die Holzwickederin vor Gericht.

Selbst diese Überstunden wären bei entsprechendem Ausgleich für die Arbeitsagentur kein Problem gewesen, bestätigte ihr Amtsrichter Christian Johann. Allerdings hätte die Angeklagte die anfallenden Überstunden der Arbeitsagentur anzeigen müssen. Genau das hat sie aber versäumt.

Insolvenzverwalter stoppt Rückzahlung an Arbeitsagentur

Als die Arbeitsagentur dahinter kam, forderte sie prompt das für den fraglichen Zeitraum gezahlte Arbeitslosengeld in voller Höhe von rund 960 Euro zurück. Auf Anraten ihres Anwaltes legte die Holzwickederin keinen Widerspruch gegen den Bescheid ein und begann dann auch tatsächlich damit, die 960 Euro in Raten abzustottern.  Allerdings steckt die Angeklagte in einer Privatinsolvenz  – und ihr Insolvenzverwalter legte sein Veto gegen die Rückzahlung ein.

Es kam wie es kommen musste: Die Arbeitsagentur wurde tätig und die 56-Jährige landete wegen Betrugs auf der Anklagebank. Dabei hätte es auch dazu gar nicht kommen müssen, wenn die Staatsanwaltschaft im Vorfeld einer Verfahrenseinstellung zugestimmt hätte. Doch die Anklagebehörde stimmte einem entsprechenden Antrag der Verteidigung nicht zu.

Amtsrichter Christian Johann machte nach der Beweisaufnahme heute gar keinen Hehl daraus, dass er immer noch für die Einstellung des Verfahrens gegen eine Arbeitsauflage ist. Dagegen wollte sich dann auch die Anklagebehörde nicht mehr sperren. Das Gericht stellte das Verfahren ein und machte der Angeklagten zur Auflage, 50 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Einrichtung ihrer eigenen Wahl abzuleisten.

Arbeitsagentur, Betrug


Peter Gräber

Dipl.-Journalist

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