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Tötungsdelikt in Hörde: Zeugen gesucht

Wer hat diesen Mann in der Nacht zum 1. Weihnachtsfeiertag gesehen? (Foto: Polizei Dortmund)
Wer hat diesen Mann in der Nacht zum 1. Weihnachtsfeiertag in der Zeit von 1.15 Uhr bis 12.54 Uhr gesehen gesehen? (Foto: Polizei Dortmund)

Polizei und Staatsanwaltschaft suchen Zeugen in Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt in Dortmund-Hörde. Im Rahmen einer Obduktion haben sich Hinweise ergeben, dass ein Dortmunder, der am 2. Weihnachtsfeiertag tot aufgefunden wurde, keines natürlichen Todes gestorben ist.

Der 43-jährige Dortmunder wurde am 25. Dezember um 12.54 Uhr von Angehörigen tot in seiner Wohnung in Dortmund-Hörde (Clarenberg) aufgefunden. Die am 30.12. durchgeführte Obduktion hat ergeben, dass der Dortmunder gewaltsam zu Tode gekommen ist. Zur Todesursache können aus ermittlungstaktischen Gründen weiterhin keine Angaben gemacht werden.

Die bisherigen Ermittlungen haben ergeben, dass der Geschädigte Heiligabend (am 24.12.) mit Arbeitskollegen im Lokal „Antons Bierkönig“ gefeiert und das Lokal nach derzeitigen Erkenntnissen gegen 1.15 Uhr verlassen hat. Es ist zu vermuten, dass er danach noch einen Imbiss aufgesucht und Pommes frites verzehrt hat. Des Weiteren ist es wahrscheinlich, dass er im Anschluss mit dem Nachtexpress zum Hörder Bahnhof gefahren ist.

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Opfer eines Tötungsdeliktes. (Foto: Polizei Dortmund)

Polizei und Staatsanwaltschaft bitten nun die Öffentlichkeit um Mithilfe und suchen Zeugen, die den etwa zwei Meter großen Geschädigten (s. Lichtbilder) am 25.12. in der Zeit von 1.15 Uhr bis 12.54 Uhr gesehen haben. Dabei ist von Interesse, wo der Geschädigte gesehen wurde und ob er ggf. in Begleitung einer oder mehrerer Personen war. Zudem werden Zeugen gesucht, die Angaben zum Umfeld des Opfers machen können.

Für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, hat die Staatsanwaltschaft 2.000 Euro ausgelobt.

Polizei und Staatsanwaltschaft bitten Zeugen, die Angaben dazu machen können, sich bei dem Polizeipräsidium Dortmund unter T. 0231/1 32 74 41 oder bei jeder Polizeidienststelle zu melden.

 

 

Tötungsdelikt

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