Teures Gras: Für 0,2 Gramm Marihuana muss Angeklagter 625 Euro zahlen
Dass der Besitz geringer Mengen verbotener Betäubungsmittel für den Eigenbedarf nicht strafbar ist, ist ein weit verbreiteter Irrtum. Das musste heute (11.11.) auch der Holzwickeder M.P. vor dem Amtsgericht Unna erfahren. Wegen des Besitzes der winzigen Menge von 0,2 Gramm Marihuana verurteilte der vorsitzende Richter Granseuer den 24-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 625 Euro.
Dabei machte der 24-Jährige auf der Anklagebank gestern durchaus eine gute Figur: Voll geständig, schon längere Zeit weg von der härteren Droge Heroin, in einer festen Beziehung mit seiner Freundin, mit der er seit sieben Monaten auch eine süße Tochter hat. Außerdem geht der Holzwickeder einem regelmäßigen Aushilfsjob in einem Schnellrestaurant nach. Alles Dinge, die eigentlich dafür gesprochen hätten, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Das hatte auch der Verteidiger von P. beantragt – und Richter Granseuer deutete an, nicht abgeneigt zu sein, dem Antrag zu folgen.
Staatsanwaltschaft lehnte Einstellung ab: langes Vorstrafenregister
Doch bei der Einstellung wollte die Staatsanwaltschaft nicht mitspielen. Der Grund dürfte wohl in den Umständen zu sehen sein, unter denen der Holzwickeder ins Visier der Ankläger geriet. Am 12. Juni dieses Jahres waren die 0,2 Gramm Marihuana bei einer angeordneten Durchsuchung der Wohnung von P. in der Wilhelmstraße im Fernseh-Schrank gefunden worden. Zusammen mit diversen Utensilien, darunter einige Filter, an denen noch Spuren von Heroin hafteten.
Den Besitz von Marihuana und damit seinen zweiten Rückfall innerhalb von einem Jahr räumte der ehemals Heroin-Abhängige gestern auch freimütig ein. Auf die Heroin-Spuren in seiner Wohnung will er sich dagegen keinen Reim machen können. „Keine Ahnung, wo das herkommt. Ich weiß nicht mal, wie die Filter ausgesehen haben sollen“, beteuerte P. „Vom Heroin bin ich schon sehr lange weg.“
Gegen den Angeklagten P. sprach , so der Anklagevertreter, allerdings auch ein langes Vorstrafenregister mit teils einschlägigen Vorstrafen. Die Anklage lehnte darum eine Einstellung des Verfahrens ab und forderte stattdessen eine Geldstrafe. Dem folgte der vorsitzende Richter Granseuer, der 25 Tagessätze a‘ 25 Euro für angemessen hielt. Außerdem muss P. die Kosten des Verfahrens tragen.