Teilhabe- und Förderleistung: Finanzielle Hilfe für digitale Endgeräte
Homeschooling mit Videokonferenzen – der Schulunterricht findet derzeit digital statt. Wichtige Voraussetzung dafür: digitale Endgeräte wie Laptops und Tablets. Doch nicht jeder hat sofort ein solches Gerät griffbereit oder kann schnell eins kaufen – sie sind nicht für jeden erschwinglich. Finanzielle Unterstützung gibt es über verschiedene Wege, über die der Kreis Unna informiert:
„Uns erreichen viele Fragen zu dem Thema, wo finanzielle Hilfen beantragt werden können und welche Möglichkeiten es gibt“, sagt Janina Schölzel, Teilhabe- und Förderleistungen. „Es gibt mehrere Wege und Möglichkeiten – etwa über den Digitalpakt Schule.“
Endgeräte für Schüler von der Schule
Über den Digitalpakt Schule und die Coronasoforthilfe stellt das Land NRW den Schulen über die Schulträger finanzielle Mittel bereit, um unter anderem Endgeräte für Schülerinnen und Schüler zu beschaffen. Diese verbleiben dann im Eigentum der Schule, passen aber auch ideal zum Konzept der Schule. Ansprechpartner ist die Schule, die auch entscheidet, welcher Schüler ein Endgerät erhält.
Sozialhilfeleistungen als Unterstützung
„Dass die Schulen das Endgerät bereitstellen, ist die erste Option für Schüler – nachrangig können Endgeräte auch aus Sozialhilfeleistungen beschafft werden“, sagt Schölzel. Wer also eine Grundleistung wie Arbeitslosengeld II, Asylbewerberleistungen, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem SGB XII oder Wohngeld bezieht, kann Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepakt beantragen. So können 150 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf – in dem Fall digitale Endgeräte – beantragt werden.
Eine zweite Möglichkeit für Grundleistungsempfänger ist, über die soziale und kulturelle Teilhabe 15 Euro im Monat für z.B. Laptop-Leasingangebote zu erhalten. Es ist auch möglich, im Rahmen der normalen Lebensunterhaltungsleistungen ein Endgerät zu beschaffen, denn in dem Regelsatz zur freien Verfügung sind die Anschaffung von Elektrogeräten sowie Internetkosten bereits mit eingerechnet. Zudem gibt es nach SGB II und SGB XII die Möglichkeit aufzustocken.
Antrag und Unterlagen
Für finanzielle Unterstützung im Rahmen der Sozialhilfe muss einen Antrag beim entsprechenden Leistungsträger (z.B. Jobcenter bei Arbeitslosengeld II oder Kreis Unna bei den anderen genannten Leistungen) gestellt werden. Benötigt wird außerdem eine Bestätigung der Schule, dass es notwendig ist und es keine andere Möglichkeit gibt. Außerdem müssen die Anforderungen an ein Gerät aus dem Schulkonzept vorgelegt werden sowie Kostenvoranschläge für ein Gerät. Weitere Informationen gibt es in einem Erklär-Video unter www.kreis-unna.de/digitale-endgeraete. Informationen gibt es auch unter www.kreis-unna.de/but. PK | PKU